Rathaus Durmersheim
Montag
07:30 - 12:00
14:00 - 18:00
Dienstag - Freitag
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Rathaus Würmersheim
Montag - Mittwoch
09:00 - 12:00
Alle 4 Jahre sind die deutschen Staatsangehörigen zur Wahl des Bundestages aufgerufen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, die am Wahltag
Die Dreimonatsfrist gilt nicht für Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und die sonstigen Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung erfüllen.
Deutsche Staatsangehörige, die wahlberechtigt sind und in Durmersheim ihren Hauptwohnsitz haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Gemeinde Durmersheim eingetragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Deutsche, die im Ausland leben, ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen werden auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters im Vorfeld einer Bundestagswahl zur Verfügung gestellt. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dem Wahlamt der Gemeinde Durmersheim bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein.
Wahlergebnisse
Links zur Bundestagswahl
Hier finden Sie im Vorfeld von Bundestagswahlen u.a. Antragsformulare für den Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis sowie allgemeine Informationen zur Bundestagswahl.