Intensiv wurde in der vergangen Sitzung des Gemeinderats auch das Thema Anpassung der anteiligen Sachkostenbeiträge (SKB) im Rat diskutiert. Mehrheitlich lehnten die Ratsmitglieder den vorliegenden Vorschlag der Verwaltung ab, Teile des Zuschusses der Gemeinschaftsschule zu Gunsten der Realschule umzuwidmen. Auch wir haben diesen Vorschlag in der vorgelegten Form abgelehnt.
Die Festsetzung der jährlichen Sachkostenbeiträge berücksichtigt die tatsächlichen schulart- bzw. schultypbezogenen Schulkosten. Sie berücksichtigt auch den Landesdurchschnitt der tatsächlichen Kosten und das Land hat bei der neuen Festlegung für 2016 auch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt. Hierdurch entstehen natürlich unterschiedliche Sachkostenbeiträge, die wir nicht in Zweifel ziehen.
Durch Lernlandschaften und Ateliers, besonderen didaktischen Materialien, Ausstattungen und technische Infrastruktur sowie der Ganztagesbetrieb mit den Zusatzangeboten, unterscheidet sich die Kostenstruktur der Gemeinschaftsschule erheblich zur Realschule. Und dies spiegelt sich in den unterschiedlichen Sachkostenbeiträgen vom Land eindeutig wieder. Im Vergleich zu 2015 sind sowohl für Realschulen als auch Gemeinschaftsschulen die Sachkostenbeiträge erheblich gestiegen. Bei der Schulart Realschule mit 168 € mehr, als bei der Gemeinschaftsschule mit 136 €.
Der größte Teil der Schulkosten sind Fix-Kosten weitgehend unabhängig von den Schülerzahlen. Das bedeutet im Vergleich, dass diejenige Schule mit weniger Schüler anteilig schlechter gestellt ist, als eine Schule mit mehr Schülern. Im Vergleich Hardtschule/Realschule steht das Verhältnis 1 zu 2. Die Realschule hat doppelt so viele Schüler und die Gemeinde erhält für 2016 ca. 90.000 € mehr SKB als für die Hardtschule.
Die Gemeinschaftsschule befindet sich noch immer im Aufbau und verzeichnet einen stetig steigenden Zulauf. Deshalb hat sich der Gemeinderat auch für eine Erweiterung der Räumlichkeiten der Hardtschule ausgesprochen.
Nun eine derartige Umverteilung der Sachkostenbeiträge vorzunehmen, steht im Widerspruch zur damaligen mehrheitlichen Entscheidung des Gemeinderats eine Gemeinschaftsschule einzuführen.
So war es vorgesehen der Realschule 23,5 % des GMS-Beitrags in Höhe von 1.312 € und 76,5 % des Realschulen-Beitrags in Höhe von 750 € anzurechnen. Der Gemeinschaftsschule sollte im Umkehrschluss 67,5 % des GMS-Beitrags sowie 23,5 % des Realschulen-Beitrags zugeordnet werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Gemeinschaftsschule trotz gestiegenem Sachkostenbeitrag schlechter gestellt würde. In 2015 lag der Beitrag für die Realschulen noch bei 582 € und für die Gemeinschaftsschulen bei 1.176 € pro Schüler.
Wir lehnen die Umverteilung des Sachkostenbeitrags in der vorgelegten Form ab, zumal die Verteilungsweise über den Durchschnitt der landesweiten Hauptschulempfehlungen unter dem Gesichtspunkt der Fixkosten in keinster Weise in einem nachvollziehbaren Zusammenhang steht.
In seiner vergangenen Sitzung hat sich der Gemeinderat mit einem Antrag der Fa. Stürmlinger beschäftigt. Gegenstand waren zwei befristete Immisionsschutzrechtliche Anträge für die Errichtung und den Betrieb eines Zwischenlagers für Sande und Kiese. Das Material wird aus dem Aushub der beiden Tunnelröhren des Rastatter Tunnels gewonnen. Ein Großteil dieses Materials soll nach Durmersheim gebracht werden, dort zwischengelagert und mittels Trockensiebmaschine in verschiedene Bauprodukte klassiert werden. Insgesamt ist die Rede von 700.000 m³ Aushubmaterial. Die Anträge sehen wochentags eine An- und Abfuhr rund um die Uhr und samstags von 00:00 bis 22:00 Uhr vor. Da die Tunnelbohrmaschine rund um die Uhr sowie auch wochenends arbeitet, ist ein kontinuierlicher Abtransport des ausgeräumten Materials notwendig. Der Lager- und Siebplatz soll östlich der Bundesstraße 36 eingerichtet und betrieben werden. Die Höhe des gelagerten Material soll 25 m nicht übersteigen. Umgerechnet kann im Maximalfall mit knapp 170 LKW-Fahrten pro Tag von Rastatt nach Durmersheim und zurück gerechnet werden.
Die Gemeinde hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Diese Gelegenheit haben wir genutzt und einige Fragen sowie Anregungen vorgebracht. Unter dem Gesichtspunkt des Minimierungsgebot für die Lärm- du Staubimmissionen haben wir folgende Anregungen vorgetragen:
Aufhaldungshöhe maximal 20 m gemessen von der jetzigen Geländeoberkante
Herstellung der Rampe zur Haldenauffahrt nur auf der ortsabgewandten (östlichen) Seite
Beladung von abtransportierenden Fahrzeugen in den Nachtstunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nur im Lagerplatzgelände, nicht am Kieswerk
Antrieb der mobilen Siebanlage mit Stromanschluss nicht mittels Dieselaggregat , um zusätzliche Emmisionen mit Abgase zu vermeiden (Laufzeit der Siebanlage bis zu täglich 16 Stunden)
Reifenreinigung für ausfahrende LKW zur Verringerung der Staubimmissionen bei trockenen Straßen, und Schlamm bei nassen Straßen.
Mindestens wöchentliche Reinigung der Zufahrtstraßen mit einer Kehrmaschine vom Zu-/Abfahrt Betriebsgelände bis B36,
Garantie, dass An- und Abtransport nicht durch den Durmersheimer Ortsetter erfolgt - auch nicht bei "unvorhergesehenen" Widrigkeiten.
Erfreulicherweise hat die Fa. Stürmlinger einige dieser Punkte bereits im Vorfeld bedacht und entsprechende Abhilfen zugesagt.
Unser Ziel ist es, die Belastungen für die Durmersheimer Bürger so gering als möglich zu halten. Wir sind guter Dinge, dass die von uns geforderten und vom Gemeinderat beschlossenen Anregungen durch das Umweltamt als Nebenbestimmungen in die Genehmigung mit aufgenommen werden.
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