Die Agentur für Arbeit informiert: Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Informationen für Arbeitgeber ab sofort im online-Angebotder Arbeitsagentur
Die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt stellt eine große
Herausforderung dar. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu in ihrem online-
Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber
zusammengestellt.
"Aus vielen Kontakten zu Arbeitgebern wissen wir, dass Interesse besteht,
Flüchtlingen eine Chance auf Beschäftigung zu geben. Oftmals herrscht jedoch
Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Unsere neue
Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben und Hilfe zur
Selbsthilfe sein", sagt Annette Hanfstein, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für
Arbeit Karlsruhe-Rastatt.
Unter dem Link
www.arbeitsagentur.de _Unternehmen _Arbeitskräftebedarf
_Beschäftigung _GeflüchteteMenschen finden Unternehmer unter anderem
folgende Informationen:

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Arbeit oder Ausbildung möglich

Was muss bei einem Praktikum beachtet werden

Welche finanziellen Unterstützungsleistungen gewährt die Arbeitsagentur,
wenn ich Flüchtlinge einstelle
Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, beispielsweise was
eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen zu entlohnen
sind.
Für weitergehende Informationen steht der Arbeitgeber-Service vor Ort unter der
kostenfreien Servicerufnummer 0800/4 55 55 20 gern zur Verfügung.