Amtliche Bekanntmachung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes "St. Katharinengewann II" im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB ohne Umweltprüfung
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2016
den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "St. Katharinengewann II" gebilligt
und die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Die Abgrenzung des
Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt, wobei die 1.
Änderung nur das Flst.Nr. 513/1 betrifft:

Dazu wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil und
Begründung in der Zeit vom



11.07.2016 - 12.08.2016
(je einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Durmersheim,
Rathausplatz 1, kleiner Sitzungssaal, Zi. 216, während der üblichen
Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der
Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des
Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift beim Ortsbauamt Durmersheim vorgebracht werden. Da das Ergebnis
der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, sollten die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Verfasser und gegebenenfalls
die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §
3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Durchführung
eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Durmersheim, 21.06.2016
Andreas
Augustin, Bürgermeister
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