
Mit
dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien,
die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische
Familien, derzeit knapp 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten
Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Die speziell
bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien bzw. ermäßigten
Eintritt in die jeweilige benannte Einrichtung, wie z.B.
- das Schloss Heidelberg,
- die Staatsgalerie Stuttgart,
- das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
- das Technoseum in Mannheim oder
- das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in
Karlsruhe.
Das
"Blühende Barock" Ludwigsburg und die "Wilhelma" in Stuttgart gewähren Familien
eine Ermäßigung bei Vorlage der Gutscheine und des Landesfamilienpasses.
Zwei
weitere speziell bezeichnete Gutscheine berechtigen zum einmaligen ermäßigten
Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie den Europa-Park in
Rust an einem fest vorgegebenen Termin. Mit zwei weiteren Gutscheinen können
auch das Mercedes-Benz-Museum sowie das Porsche-Museum in Stuttgart an fest
vorgegebenen Terminen kostenfrei besucht werden. Mit den Wahlgutscheinen können
die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei
besucht werden.
Einen
Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei
kindergeldberechtigenden
Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren
Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigenden
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt
sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher
Gemeinschaft leben.
- Familien mit Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass und die
dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Bei Rückfragen
steht die Gemeindeverwaltung Durmersheim gerne unter der Telefon 07245/920-268 zur Verfügung.
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