Verantwortungsvolle Entsorgung von Altmedikamenten notwendig
In jedem Haushalt sind sie zu finden,
alte Arznei, die nicht mehr gebraucht wird. Spätestens wenn die Hausapotheke
einmal kritisch gesichtet wird, stellt sich die Frage nach der richtigen
Entsorgung der alten Pillen, Salben oder Säfte.
Nicht mehr benötigte Medikamente
können gemeinsam mit den Restabfällen entsorgt werden. Die Wirkstoffe in den Medikamenten
sind so dosiert, dass die Beseitigung in Verbrennungsanlagen für Hausmüll
erfolgen kann. Dieser Entsorgungsweg ist sowohl für feste als auch für flüssige
Altmedikamente geeignet. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Arzneimitteln ist
also über den Restabfallbehälter (graue Tonne) möglich. Lediglich besondere Medikamente,
die z.B. erbgutverändernde Substanzen beinhalten (vor allem Zytostatika), sind
gesondert zu entsorgen. Diese Medikamente werden allerdings normalerweise nicht
an Patienten zur häuslichen Behandlung verschrieben.
Ein mögliches Gefahrenpotenzial bei
der Entsorgung von Altmedikamenten besteht in der Zeit zwischen dem Einwerfen
in die graue Tonne und der Entleerung der Behälter ins Müllfahrzeug. Es ist
nicht auszuschließen, dass ein auf dem Gehweg bereit gestellter
Restabfallbehälter umfällt. Wenn nun alte Medikamente enthalten sind und die
"schönen bunten Pillen" auf dem Gehweg liegen, könnten Kinder diese als
"Bonbons" ansehen.
Um dieses Risiko zu minimieren,
empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb für die Entsorgung von Altmedikamenten:
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Kleine
Mengen alter Medikamente sollten in einem zugebundenen Müllbeutel mit dem
Hausmüll vermischt in die graue Tonne gegeben werden.
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Größere
Mengen Altmedikamente, die bei Räumung oder Auflösung einer Hausapotheke
anfallen, sind bei der Problemstoffsammlung sicherer aufgehoben. Die Altmedikamente
werden von dort aus zur Hausmüllverbrennung gegeben. Ein unbefugter Zugriff
durch Dritte ist bei der Wahl dieses Weges ausgeschlossen.
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Die
Schachteln und Beipackzettel sind getrennt von den Altmedikamenten über die
Wertstofftonne zu entsorgen. Pillen und Tabletten sollten nicht aus ihren
direkten Verpackungen (Pillenträgerpapier, sogenannte Blister) herausgedrückt
werden, um einen unmittelbaren Kontakt mit den Medikamenten zu vermeiden.
Auch einige Apotheken nehmen alte und
überlagerte Medikamente an. Allerdings ist dies eine Freiwilligkeitsleistung
dieser Apotheken. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme gibt es nicht.
Altmedikamente
dürfen nicht in die Toilette
Auf gar keinen Fall dürfen Altmedikamente
wie Tropfen oder Säfte sowie Pillen und Tabletten in die Spüle oder Toilette
gegeben werden. Leider scheint dieser unzulässige Entsorgungsweg auch eine
gängige Praxis der Entledigung alter Medikamente zu sein, da sich
Arzneimittelrückstände inzwischen immer häufiger in Flüssen und im Grundwasser
nachweisen lassen.
Weitere Informationen und Auskünfte
zur Medikamentenentsorgung erteilt die Kundenberatung beim
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt unter Telefon 07222/381-55
55 oder awb@landkreis-rastatt.de.