In die Biotonne darf nur Bio!
Mit
der Kampagne "Plastikbeutel und Restabfall - Nein, danke!" möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb
(AWB) des Landkreises Rastatt dafür werben, dass sich die Qualität der über die
braunen Tonnen erfassten Bioabfälle verbessert. Laut Betreiber der
Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage in Iffezheim, in der die Bioabfälle
weiterverarbeitet werden, sind deutlich zu viele Plastikbeutel und Restabfälle
enthalten. Anders als andere Abfälle kann der Bioabfall aufgrund seiner
Eigenschaften nach der Anlieferung nicht einfach sortiert werden. Enthaltene
Fremdstoffe und Fehlwürfe durchlaufen und behindern deshalb den gesamten
Vergärungs- und Kompostierprozess und müssen am Ende aufwändig ausgesiebt
werden. "Wer möchte schon Kompost für seinen Garten kaufen, in dem noch Plastikschnipsel
enthalten sind?"
Bei der
Frage, was alles in die Biotonne darf, hilft ein Blick auf die Biotonnen. Dort
ist ein Aufkleber mit Bildern angebracht, auf dem die zulässigen Stoffe wie
Gemüseabfälle, Obstreste, Essensreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Zimmerpflanzen,
Kleintierstreu oder Kleinmengen an Gartenabfällen dargestellt sind. Bei
verdorbenen oder überlagerten Lebensmitteln ist zu beachten, dass diese nur
ohne Verpackung in die Biotonne dürfen. Der im Kühlschrank vergessene und in
Folie eingeschweißte Käse gehört so als Verbundmaterial in den
Restabfallbehälter, es sei denn, Käse und Folie werden getrennt und nur der
Käse in die Biotonne gegeben.
Auf dem Weg
der Bioabfälle von der Küche in die Biotonne ist zu beachten, dass der Bioabfall
nicht in Plastikbeuteln verpackt in die Biotonne darf. Zum Einpacken der Bioabfälle
eignet sich Zeitungspapier. Die komfortablere Variante sind die im Handel erhältlichen
Papiertüten. Der Bioabfall ist darin gut verpackt und das Papier der Tüten
lässt sich kompostieren. Toleriert werden derzeit noch die kompostierbaren Kunststofftüten,
wenn diese deutlich als solche gekennzeichnet sind. Hier zeichnet sich allerdings
ab, dass diese in Zukunft nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Zum einen wird
der Vergärungsprozess behindert, und zum anderen ist die Verweildauer in der
Kompostanlage zu kurz, um diese Biofolien vollständig zu zersetzen.
Ab dem 9.
April wird der AWB Kontrollen in ausgewählten Abfuhrgebieten vornehmen. Solche
Biotonnen, bei denen der Bioabfall in Plastikbeuteln verpackt und/oder sonstiger
Restabfall enthalten ist, werden dann mit einem Reklamationsaufkleber versehen
und nicht geleert. Die Bioabfälle müssen dann für die nächste Leerung
nach sortiert werden, oder es kann eine Sonderleerung als Restabfall beauftragt
werden. Da für die Sonderleerung der Kunde extra angefahren werden muss, ist
diese relativ teuer. Das entsprechende Formular wird ebenfalls an der entsprechenden
Biotonne angebracht.
Weitere Informationen
unter
www.awb-landkreis-rastatt.de.