Wir sind für Sie da!
Die Gemeindekasse stellt sich vor!
Die Gemeindekasse verbucht täglich sämtliche Geldzahlungen. Sind alle
erforderlichen Daten auf dem Überweisungsträger, erfolgt die Verbuchung
automatisch. Alle Zahlungseingänge ohne Betreff oder mit sonstigen Fehlern müssen
manuell bearbeitet werden. Hier ist viel Geduld und Genauigkeit erforderlich,
insbesondere wenn auf dem Überweisungsbeleg das Buchungszeichen vergessen
wurde, einen Zahlendreher enthält oder der überwiesene Betrag nicht mit der
offenen Forderung übereinstimmt.
Hinter den Einnahmen und Ausgaben stecken viele externe und interne
kommunale Aufgaben. Da geht es z.B. um Kinderbetreuung, Schulen, Bauarbeiten,
Soziales sowie Personal, Organisation und Finanzen. Hinter all diesen
Tätigkeiten der Gemeinde entstehen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Lieferungen
oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Diese muss die Gemeinde
ordnungsgemäß verbuchen.
Die offenen Rechnungen der Gemeinde werden fristgerecht überwiesen,
hierbei werden wie auch bei Privatpersonen die Fristen für Skonto und Rabatte
mit berücksichtigt.
Was passiert, wenn jemand nicht bezahlt?
Wird eine Forderung bzw. Rechnung nicht beglichen, erhalten die
Zahlungspflichtigen eine Mahnung. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen entweder
persönlich vorbei, um ihre offenen Forderungen bar zu bezahlen oder überweisen
diese. Diese sind zum Beispiel Strafzettel, offene Kindergartengebühren, eine
nicht bezahlte Miete. Hier ist eine gute Menschenkenntnis und
Einfühlungsvermögen gefragt, denn in der Gemeindekasse begegnet man
unterschiedlich gestimmten Leuten: sehr freundliche und solchen, die nicht
zahlungswillig sind und ihrem Ärger Luft machen.
Leider werden auch einige angemahnte Forderungen nicht beglichen. Dann
muss die Gemeindekasse in die Vollstreckung gehen, um die
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen doch noch für die
Gemeinde zu erhalten. Dies geschieht durch verschiedene Maßnahmen, diese können
sein bei Wegzug eines Schuldners, dass die zuständige Behörde um Hilfe gebeten
wird, hier wird von Amtshilfeersuchen gesprochen. Weitere Maßnahmen können
Pfändungen jeglicher Art sein (z.B. Arbeitseinkommen, Bankkonten, Mietkaution
usw.). Die Gemeindekasse hat jedoch immer ein offenes Ohr und ist bereit bei
glaubhaft dargelegter Situation, dass sowohl Ratenzahlungen und Stundungen
beantragt werden können.