Gehwegparken ist grundsätzlich unzulässig und wurde in den vergangenen Wochen verstärkt kontrolliert
Der Gehweg oder auch Fußweg genannt ist -
wie der Name schon sagt - grundsätzlich für Fußgänger und deren Sicherheit
vorgesehen. Doch dies wurde leider auch in Durmersheim an vielen Stellen
gewohnheitsmäßig nicht beachtet bzw. bewusst ignoriert.
Die gesetzlichen Regelungen sind hier
eindeutig. Deshalb hat unser gemeindlicher Vollzugsdienst in den vergangenen
Wochen verstärkt Schwerpunktkontrollen hinsichtlich des Gehwegparkens
durchgeführt und an viele Fahrzeuge Hinweiszettel geklemmt, um die Bürgerinnen
und Bürger auf das Verbot hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren.
Erfreulicherweise kann schon eine Verbesserung des Parkverhaltens festgestellt
werden.
Trotzdem wollen wir Sie - bevor ab dem
23.11.2020 das Gehwegparken dann auch gebührenpflichtig verwarnt wird -
nochmals auf die rechtlichen Gegebenheiten hinweisen.
Grundsatz:
Kein Parken auf dem Gehweg
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht
durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt
ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines
Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wie viel
Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Wo ein Fahrzeug
abgestellt bzw. nicht abgestellt werden darf, definiert der Gesetzgeber
grundsätzlich mithilfe der StVO. Allerdings lassen sich keinerlei Informationen
über ein direktes Verbot für das Parken auf dem Gehweg in der StVO finden.
Stattdessen heißt es in § 12 Abs. 4 StVO: "Zum
Parken ist der rechte Seitenstreifen (nicht der Gehweg!), ..., zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren".
Darüber hinaus bestimmt der Gesetzgeber in § 25 StVO, dass Personen, die zu Fuß
unterwegs sind, den Gehweg nutzen müssen. Aus diesen Vorschriften lässt sich
also schließen, dass das Parken auf einem Gehweg nicht erlaubt ist und der Gehweg
als Schutzbereich für Fußgänger etc. zu verstehen ist. Übrigens: Auch das Parken mit dem Motorrad auf dem Gehweg ist grundsätzlich
untersagt. Hierbei ist es irrelevant, ob das Platzangebot objektiv groß genug
ist, um eine Behinderung der Passanten auszuschließen.
Wann darf
ich auf dem Gehweg parken?
Wie so oft sieht der Gesetzgeber aber auch Ausnahmen vor, die das Parken
auf dem Gehsteig ermöglichen. Dies ist immer dann der Fall, wenn dies durch
Beschilderung oder Markierung ausdrücklich gekennzeichnet ist.
Achten Sie also bitte auf bereits vorhandene Verkehrszeichen oder
Markierungen.
Wo darf/soll
ich sonst parken?
Auch ohne Nutzung der Gehwege stehen umfangreiche legale
Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zur Verfügung. An vielen Straßen kann
zumindest einseitig legal am Straßenrand geparkt werden. Dabei muss die
verbleibende Fahrgasse zwischen parkenden Fahrzeugen rechts und links der
Straße oder zum gegenüberliegenden Gehweg mindestens 3,05 Meter betragen, da
sonst eine Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet ist.
Natürlich gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im
öffentlichen Raum, schon gar nicht direkt vor der eigenen Haustür.
Wie geht
es in Durmersheim weiter?
Durmersheim verstärkt weiterhin die Kontrollen im ruhenden Verkehr. Ein Schwerpunkt
bei Kontrollen wird auch künftig das Ahnden von Gehwegparken sein. Bis zum
22.11.2020 werden die Autofahrer weiterhin "nur" einen Hinweiszettel am
Fahrzeug vorfinden.
Die Verwaltung wird die nächste Zeit nutzen, um zu untersuchen, wo ggf. Gehwegparken
unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich wäre. Erste Gehwege wurden
bereits gefunden, die Planungen dafür derzeit erarbeitet.
Bitte helfen Sie uns weiterhin dabei, die Gehwege in Durmersheim
freizuhalten. Bitte überprüfen Sie Ihr eigenes Parkverhalten und nutzen Sie -
soweit vorhanden - Ihre eigenen Garagen und Stellplätze.