Das
Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier
Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare)
und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder
schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen, müssen dazu die
Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW einhalten und das
geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss
familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenen
Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der
Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem Wohnraum zu
versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt.
Das
Land fördert folgende Maßnahmen:
- Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die
energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen
- Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten
Umbau bestehenden
Wohnraums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt
werden
- Erwerb bestehenden Wohnraums
und
finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsverbilligung erstreckt
sich auf 15 Jahre, der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent.
Das
Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu
200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger Kinder.
Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten
zudem einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können durch
einen Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro zusätzlich zur
Förderung des Bundes unterstützt werden.
Empfänger*innen
eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein
Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine
Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb
von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht
nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw.
beim Familienzuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung.
Weitere Informationen und
Antragstellung
Interessierte
können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder Mobilfunknetz und
-provider, Mo. - Fr. 8 - 16:30 Uhr)
Daneben
bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die
Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finanzierungsrechner.l-bank.de)
Das
Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle beantragt:
Ansprechpartner ist das Landratsamt Rastatt, Tel. 07222/3814154.
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