Einrichtungsbezogene Impfpflicht für selbstständig tätige Personen
Das Gesundheitsamt
Rastatt-Baden-Baden informiert im Hinblick auf die einrichtungsbezogene
Impfpflicht gemäß Infektionsschutzgesetz, dass auch alle selbstständig tätigen
Personen, die einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben, unter die
Nachweispflicht fallen.
Alle selbstständig Tätigen sind
daher verpflichtet, falls sie nicht über einen Impf- oder Genesenennachweis
oder ein ärztliches Zeugnis verfügen, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu
melden.
Das Gesundheitsamt weist darauf
hin, dass Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, eine besondere
Verantwortung im Hinblick auf die Verhütung der Übertragung von Krankheiten
tragen.
Fragen und Antworten zur
einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind auf der Homepage des Ministeriums für
Soziales und Integration unter
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
abrufbar.