Am Mittwoch, 8. Februar 2023, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats im Bürgersaal des Rathauses Durmersheim statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung behandelt:
TOP 01
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Es gab keine Anfragen seitens der Einwohnerinnen und Einwohner.
TOP 02
Bebauungsplan "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger See", Durmersheim - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Firma Wilhelm Stürmlinger und Söhne GmbH & Co. KG beabsichtigt gemeinsam mit der BayWa r.e. Solar Projects GmbH und der Bürgerenergiegenossenschaft Durmersheim die Errichtung Deutschlands größter Photovoltaikanlage mit einer Leistung von etwa 12 MWp (15 %) oder rund 27,1 MWp (30 %) auf dem Stürmlinger Baggersee. Da Photovoltaikanlagen im planungsrechtlichen Außenbereich grundsätzlich nicht als privilegierte bauliche Anlagen zulässig sind, soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplans Planungsrecht und Investitionssicherheit geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Durmersheim ist der Stürmlinger See als Wasserfläche und bestehende Fläche für Abgrabungen zur Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze dargestellt. Die Festsetzung eines Sondergebietes "Förderung erneuerbarer Energie schwimmende PV-Anlage" ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Daher ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren erforderlich. Die Anlage wurde vor der Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) konzipiert. Hierbei wurde damals eine Größe von 15,1 ha bzw. 28 MWp geplant. Durch die Beschränkung im WHG seit dem 01.01.2023 ist nur noch eine Größe von 15 % der Seefläche zulässig.
Aus diesem Grund soll die Photovoltaik-Anlage auf dem Stürmlinger See auch so geplant werden, dass sie jederzeit entsprechend den jeweils aktuellen wasserrechtlichen Zulässigkeitsbestimmungen oder der tatsächlichen Seegröße erweitert werden kann. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen so getroffen werden, dass für den Fall geänderter rechtlicher und/oder tatsächlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen in einem absehbaren Zeitraum größere Photovoltaik-Anlagen zugelassen werden können ohne ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren durchführen zu müssen. Der Gemeinderat beschloss gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger See", Durmersheim mit dem Geltungsbereich auf der Grundlage der Entwürfe.
TOP 03
Reduzierung der Benutzungsgebühren der Mensa für die kulturellen Vereine im Einzelfall
Die kulturellen Vereine nutzten bisher das Pfarrzentrum für ihre Weihnachtsfeier und/oder nicht kommerzielle vereinsinterne Veranstaltungen. Aufgrund der aktuellen Situation vergibt die Kirche die Räumlichkeiten derzeit nur unter Vorbehalt. Die Vereine möchten deshalb auf die Mensa zurückgreifen, um dort ihre Veranstaltungen durchführen zu können.
Grundsätzlich dürfen die Vereine die Mensa einmal im Jahr nutzen, ohne eine Benutzungsgebühr zahlen zu müssen. Für jede weitere Veranstaltung werden Benutzungsgebühren von 450,00 € zzgl. Nebenkosten erhoben. Die Vereine stellen daher die Anfrage, ob für die zweite Veranstaltung eine Reduzierung der Benutzungsgebühren gewährt werden kann. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass alle Vereine für eine zweite nicht-kommerzielle Veranstaltung in der Mensa einen reduzierten Benutzungsgebührensatz von 225,00 €. Dies entspreche 50 % der regulären Nutzungsgebühr. Die Nebenkosten sowie die Hausmeister- und Reinigungsgebühren werden zu 100 % veranschlagt.
TOP 04
Genehmigung einer Veranstaltung nach TA-Lärm - "Faschingsparty" FC Phönix 06 Durmersheim am 16. Februar 2023
Der FC Phönix 06 veranstaltet am Donnerstag, 16. Februar 2023, von 17 bis 1 Uhr eine Faschingsparty auf dem Bickesheimer Platz. Die Veranstaltung wurde bereits in den Vorjahren in ähnlicher Weise ohne Beanstandungen durchgeführt. Weiterhin setzt der Verein während der Veranstaltung einen eigenen Sicherheits- und Sanitätsdienst ein. Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss einstimmig zu die Genehmigung nach TA-Lärm wie beantragt zu erteilen. Der Gemeinderat tauschte sich ebenfalls aus, zukünftig die Entscheidung einer Genehmigung von Veranstaltungen nach TA-Lärm der Verwaltung zur überlassen.
TOP 05
Entscheidung über die Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat - unabhängig von der Höhe der Spende - über die Annahme bzw. Vermittlung zu entscheiden. Es gingen fünf Spenden i. H. v. insgesamt 4.814,70 € ein. Gegen die Annahme der Spenden bestehen keine Bedenken. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spenden.
TOP 06
Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt leben. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr - auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Jedoch sind bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten den Städten und Kommunen enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden - zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Die Initiative "Lebenswerte Städte" fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat den Antrag gestellt sich der Initiative "Lebenswerte Städte" anzuschließen. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 07
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Überprüfung der Zulassung der Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde
Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat am 22.11.2022 die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob durch Zulassung der Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde die zu erzielenden Erträge in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum mit der Zulassung verbundenen Aufwand (Fachpersonal etc.) stehen. Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung Baden-Württemberg (StVOZustG BW) können Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf Antrag zu örtlichen Straßenverkehrsbehörden erklärt werden, wenn sie für ihren Zuständigkeitsbereich ausreichend mit geeigneten Fachkräften besetzt sind. Nach einer umfangreichen Überprüfung seitens der Verwaltung empfehlt diese, keinen entsprechenden Antrag zu stellen. Nach Einschätzung der Verwaltung gestaltet es sich sehr schwierig, geeignetes Fachpersonal zu gewinnen und zu binden. Den potenziellen Erträgen müssten die Investitions- und Unterhaltungskosten sowie Personalkosten gegenübergestellt werden. Überdies darf nicht aus finanziellen Erwägungen verwarnt werden. Für Kontrollpunkte gelten strenge Vorgaben (Unfallzahlen, Gefahrenpotenzial, Verkehrsströme, tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit etc.). Auch bestimmte bauliche Voraussetzungen hinsichtlich des Straßenverlaufs müssen gegeben sein. Den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass die Gemeinde keinen Antrag auf Zulassung als Straßenverkehrsbehörde stellen wird, nahm der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen an.
TOP 08
Informationen und Anfragen
Bürgermeister Eckert informierte darüber, dass bald wieder die Schöffen- und Jugendschöffenwahl bevorsteht. Das Bewerbungsformular hierfür kann auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Dir Vorschlagliste wird im Juni/Juli dem Gemeinderat vorgelegt.
Bürgermeister Eckert informierte über die Rathausstürmung, die traditionell am Schmutzigen Donnerstag um 14:01 Uhr stattfindet.
Auf Anfrage eines CDU-Gemeinderates erklärte Ortsbaumeister Herr von Bergmann, dass bezüglich der Brücke am Friedhof noch eine Überprüfung zu einer anderen Ausführungsvariante stattfindet.
Ein weiteres Thema war der schlechte Zustand der K3721 zwischen Durmersheim und Würmersheim.
TOP 09
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Bürger erkundigte sich, ob der erzeugte Strom der entstehenden PV-Anlage auf dem Stürmlinger See auch der Gemeinde zugutekomme. Bürgermeister Eckert erklärte hierzu, dass der erzeugte Strom in das Umspannwerk und somit öffentlich eingespeist werde und somit leider nicht direkt bei den Bürgern in Durmersheim ankommen werde. Gemeinderat Kniehl ergänzte, dass man sich jedoch bei der Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen könne, um den ökologischen Beitrag hierbei zu fördern.
Ein Bürger wollte wissen, ob es auch eine Lösung sei, zur Verkehrsberuhigung Pflanzkübel oder Bodenschwellen zu errichten. Bürgermeister Eckert versicherte, dies überprüfen zu lassen.
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