Wer bei seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommt, Gegenstände wie Geschirr reinigt oder sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhält, kann ansteckende Krankheiten auf andere Menschen übertragen. Um das Risiko dieses Übertragungsweges zu minimieren, muss vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit an einer Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt teilgenommen werden. Die Erstbelehrung für Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt sind, kann beim Landratsamt Rastatt ab sofort vollständig online absolviert werden. Bislang fanden diese Belehrungen nach Terminvereinbarung im Landratsamt Rastatt statt.
Die Belehrung bietet das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg an. Um daran teilzunehmen, ist eine Registrierung beziehungsweise ein Service-Konto auf www.service-bw.de erforderlich. Die Bescheinigung wird nach Abschluss digital zur Verfügung gestellt.
Neben der Möglichkeit, die Erstbelehrung online zu erledigen, werden weiterhin auch Präsenztermine im Landratsamt Rastatt angeboten. An beiden Belehrungsmöglichkeiten können nur Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Rastatt oder im Stadtkreis Baden-Baden haben. Für die Erstbelehrung (online sowie in Präsenz) fällt eine Gebühr in Höhe von 39,00 Euro pro Person an.
Weitere Informationen zum Thema unter www.landkreis-rastatt.de oder telefonisch bei der Hotline des Gesundheitsamtes: 07222/381-2300.
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