Aktenzeichen: 2 K 83/23
Rastatt, 27.02.2024
Amtsgericht Rastatt
VollstreckungsgerichtIm Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Mittwoch, 24.04.2024, 9.30 Uhr, Raum 006, Sitzungssaal,
Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Durmersheim
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart und Lage Anschrift m2 Blatt
Durmersheim 298 Gebäude- und Freifläche Brunnenstraße 45 351 2293
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe des Sachverständigen):
Doppelhaushälfte und Nebengebäude, Baujahr ca. 1940 geschätzt, 1 Holzofen und 1 Ölofen, Wohnfläche ca. 95 m2 geschätzt, Grundstücksgröße 351 m2
Verkehrswert: 252.000,00 €
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisungen auf folgendes Bankkonto mit dem Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Bank:
Landesoberkasse Baden-Württemberg Baden-Württembergische Bank
IBAN: BIC:
DE51 6005 0101 0008 1398 63 SOLADEST600
Verwendungszweck:
2440457000668, Az. 2 K 38/23, AG Rastatt
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Oestreicher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 27.02.2024
Frekot, JFAng'e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle


| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |