Der Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungsanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim für das Haushaltsjahr 2025 ist gem. § 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) an sieben Tagen, und zwar von Montag, 20.01.2025 bis einschließlich Mittwoch, 29.01.2025 in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden ausgelegt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim, 14.01.2025





Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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