Mit der nahenden Landtagswahl am 8. März 2026 ergeben sich laut dem Redaktionsstatut des Gemeindeanzeigers einige Änderungen bzgl. den Veröffentlichungen der Fraktionen und Parteien.
Fraktionen: Innerhalb von drei Monaten vor Wahlen erscheint die Rubrik "Die Fraktionen haben das Wort" nicht (Redaktionsstatut § 3, Abs. 1.5 a). Daher erscheint ab dieser Woche bis zur Landtagswahl am 8. März 2026 die Rubrik nicht mehr im Gemeindeanzeiger.
Parteien: Im Vorfeld von Wahlen sind bei Veröffentlichungen das Neutralitätsgebot des Gemeindeanzeigers und der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Vor Wahlen dürfen innerhalb von vier Wochen vor dem Wahltag keine partei- oder lokalpolitischen Aussagen, Kommentare oder Berichte, die die Wahl betreffen, veröffentlicht werden. Neutral formulierte Veranstaltungshinweise sind zulässig. (Redaktionsstatut § 3, Abs. 1.5 b)
Ab KW 7 können daher nur noch neutral formulierte Veranstaltungshinweise der Parteien veröffentlicht werden.
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