Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende
An der Kreuzung Auer Straße (K3723) / Bickesheimer Straße (K3721) wird die Verkehrssicherheit für Radfahrende verbessert. Für entsprechende Markierungen und Umbauten ist hierfür die Auer Straße zwischen den Häusern Nr. 46 und 48 ab Montag, 23. März 2026, gesperrt werden.
Die K3721 wird durchgängig befahrbar sein. Die Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Für die von der Maßnahme betroffene Buslinien 222 und 227 ist ebenfalls eine Umleitungsstrecke ausgeschildert.
Einrichtung einer Fahrradstraße "Am Rottlich"Im Zusammenhang mit der Maßnahme der Vehrkehrssicherheit für Radfahrende in der Auer Straße (K3723)/Bickesheimer Straße (K3721) wurde von Seiten des Landratsamtes Rastatt mit Zustimmung der Gemeinde in der Straße "Am Rottlich" wird eine Fahrradstraße verkehrsrechtlich angeordnet. Der Anliegerverkehr wird hierbei freigegeben. Gleichzeitig werden aufgrund der geringen Straßenbreite beidseitig absolute Haltverbotstrecken für die Länge der Fahrradstraße verkehrsrechtlich angeordnet.
Die Sichtweiten auf den von Durmersheim kommenden Radverkehr sind aufgrund der bestehenden Einfriedung sehr eingeschränkt. Ziel der Gesamtmaßnahme ist die bevorrechtigte Führung des Radverkehrs über die Einmündung der Auer Straße, um somit die Sicherheit des Radverkehr wesentlich zu verbessern. Die Fahrradstraße ist als Radverkehrsanlage erforderlich, sodass der Radverkehr bevorrechtigt über die angrenzende Einmündung der Auer Straße geführt werden kann. Die Fahrradstraße stellt damit ein geeignetes Mittel da, um die Sicherheit des Radverkehr zu verbessern.
Die Fahrradstraße ist auch angemessen, da die künftige Fahrradstraße auf einer sehr stark genutzten Radroute liegt und die Straße bereits heute schon eine Sackgasse für den KFZ-Verkehr dar-stellt. KFZ-Durchgangsverkehr findet somit nicht statt. Der Anliegerverkehr zu den Grundstücken bleibt durch die entsprechende Beschilderung unverändert möglich. Aus rechtlicher Sicht bei der vorhandenen Straßenbreite (4,35 - 4,95 m) das Parken schon heute weitestgehend verboten war, da die Restfahrbahnbreite von mind. 3 m nicht eingehalten werden konnte.