Leinenpflicht für Hunde beachten
Wie in vielen anderen Gemeinden gilt auch für Durmersheim eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Aufgrund von Vorkommnissen informieren wir Sie auf diesem Weg nochmals über die in Durmersheim geltenden Regeln:
Leinenpflicht innerhalb des bebauten Gebietes
Hunde sind auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie Grün- und Erholungsanlagen innerhalb des bebauten Gebietes grundsätzlich an der Leine zu führen. Dies gilt auch dann, wenn der an der Leine zu führende Hund unter Umständen auf Zuruf reagieren würde oder von Personen begleitet wird.
Diese Regelung dient der Sicherheit von Passanten gleichermaßen wie dem Schutz des Straßenverkehrs und damit auch des Hundes vor Unfällen.
Leinenpflicht außerhalb des bebauten Ortsgebietes
Außerorts dürfen Hunde - mit Ausnahme der rot gekennzeichneten Wege im nachfolgend abgedruckten Plan - frei laufen, jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, die auf das Tier einwirken kann. Auf den rot gekennzeichneten Wegen gilt insoweit eine generelle Leinenpflicht.

Leinenzwang im Wald?Es gibt in Baden-Württemberg keinen generellen Leinenzwang für Hunde im Wald. Allerdings muss der Hund auf Zuruf reagieren und darf nicht jagen. Da sich auch Familien mit Kindern, Joggerinnen und Jogger, Spaziergängerinnen und Spaziergänger im Wald aufhalten, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter dafür zu sorgen, dass diese sich nicht fürchten müssen. Auch ein neugieriger Hund, der "nichts tut, sondern nur spielen will", kann Kindern Angst machen. Bitte nehmen Sie Ihren Hund in dieser kurzen Zeit an die Leine.
Leider passiert es aufgrund der fehlenden Leinenpflicht im Wald auch immer wieder, dass ein Hund die Fährte eines Tieres aufnimmt und deshalb freilaufend und unkontrolliert im Wald unterwegs ist. Ohne Einwirkungsmöglichkeit von Frauchen oder Herrchen stöbern sie Wild auf, hetzen diese Tiere oder reißen sie gar im Extremfall. Das darf nicht sein. Dafür sind Sie als Hundehaltender oder Hundeführende verantwortlich.
Wir appellieren an alle Hundebesitzende und Hundeführende, sich entsprechend zu verhalten. Gegenseitige Rücksicht und die Beachtung der vorgenannten Ausführungen ermöglicht allen Beteiligten ein harmonisches Miteinander. So können Mensch und Tier die Natur gemeinsam genießen.
Wenn diese Bestimmungen von allen eingehalten werden, bleibt der Hund auch in der heutigen Gesellschaft das, was er für viele seit jeher ist: Der beste Freund des Menschen.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so wenden Sie sich an unser Ordnungsamt unter Telefon 07245/920-119.