In Durmersheim sind einige Straßen als "verkehrsberuhigte Bereiche" verkehrsrechtlich ausgewiesen. Insbesondere in der Gartenstraße im Bereich der Friedrichschule und des Hortes und vor dem Schulzentrum in der Schulstraße sind zum Schutz der Schülerinnen und Schüler solche Straßenbereiche zu finden. Die Verkehrszeichen werden vielfach gar nicht mehr wahrgenommen oder deren Bedeutung ist nicht präsent. Deshalb wollen wir Sie entsprechend informieren.
- Was ist ein "verkehrsberuhigter Bereich"?
- Was ist hier für wen erlaubt und was nicht?
- Wie verhalte ich mich in einem "verkehrsberuhigten Bereich"?
Als "verkehrsberuhigter Bereich" wird eine Straße bezeichnet, die innerhalb geschlossener Ortschaften zur Verkehrsberuhigung eines abgegrenzten Bereiches dient. Dieser Bereich ist jeweils durch nachfolgendes Beginn- und Endezeichen ausgewiesen.

Die blauen Tafeln, beinhalten fünf wichtige Regeln, die von den Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen beachtet werden müssen:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Fußgänger dürfen die ganze Straßenbreite nutzen und haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmenden. Kinder dürfen überall spielen. Fahrzeugführer müssen deshalb gegebenenfalls warten.
Unter Schrittgeschwindigkeit ist die übliche Geschwindigkeit eines Fußgängers zu verstehen. Die Rechtsprechung hat als Schrittgeschwindigkeit 4 - 7 km/h festgelegt. Wer in verkehrsberuhigten Bereichen schneller fährt, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld und bei einer höheren Überschreitung sogar ein Fahrverbot.
Charakteristisch für einen verkehrsberuhigten Bereich ist die besondere gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz aller Verkehrsteilnehmer. Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg, als oberstes Gebot: Gegenseitige Rücksichtnahme!
Parkflächen sind als solche eindeutig gekennzeichnet. Zusätzliche Verkehrszeichen, die das Halten bzw. Parken erlauben oder untersagen, sind nicht erforderlich. Freiflächen sollen ausdrücklich freigehalten werden, damit die erlaubten Kinderspiele auch stattfinden können. Verstöße gegen die Parkregelungen ziehen ein Verwarnungsgeld nach sich.
Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 326 StVO - blaue Tafel mit rotem Diagonalstrich) stets Wartepflicht gegenüber anderen Straßen besteht, weil die Ausfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs rechtlich einer Grundstücksausfahrt gleichgestellt ist.
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