Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und Änderung bei der BEG-Förderung
2024 wurde im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die 65% EE (Erneuerbare Energien)-Pflicht für neue Heizungen eingeführt. Das Gesetz wurde novelliert und in ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) überführt.
Im Vergleich zum GEG entfällt im GModG die verpflichtende 65-%-Quote für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen; neue Gas- und Ölheizungen sind weiterhin zulässig. Künftig sollen fossile Heizungen schrittweise über eine sogenannte "Bio-Treppe" einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen, anstatt die bisherige pauschale 65-%-Vorgabe erfüllen zu müssen. Zudem entfallen mehrere bisherige Vorgaben des GEG, darunter die verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen sowie das vorgesehene Betriebsverbot für bestimmte ältere Heizkessel.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden seit 2021 energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten durch den Bund gefördert. Diese Förderung wurde kurzfristig ausgesetzt. Neben der Heizungsförderung sind auch die Sanierungs-Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die Effizienzhaussanierung betroffen (BEG WG). Die neuen Förderbedingungen treten am 21.07. in Kraft.
Die Grundförderung bleibt bei 30 %, die bisher möglichen Bonusförderungen werden jedoch angepasst, sodass die maximale Förderung künftig schrittweise geringer ausfällt. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt zunächst weiterhin 28.000 Euro, wird aber ab Februar 2027 halbjährlich abgesenkt; zudem werden einzelne Boni neu strukturiert und stärker auf soziale Kriterien sowie europäische Wertschöpfung ausgerichtet.
Vertiefende Informationen im kostenlose Online-Seminar
In Kooperation mit der Volkshochschule bietet die Energieagentur Mittelbaden das Seminar "Welche Heizung passt zu mir?" an.
Im Seminar werden grundsätzlichen Fragen geklärt, wie: Was müssen Eigentümer beachten? Was ist aus technischer Sicht machbar? Wo kann es teuer werden und welche Förderungen gibt es?
Das Online-Seminar beginnt am 22. Juli um 18 Uhr
Sie können sich auf der Webseite der Volkshochschule Rastatt mit der Seminarnummer BA1G132WRA anmelden:
Die Energieagentur Mittelbaden bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kostenlose telefonische individuelle Energieberatung an.
Kontaktieren Sie die Energieagentur Mittelbaden zur Terminvereinbarung unter Tel. 07222/15 90 80 oder per E-Mail: kontakt@energieagentur-mittelbaden.de. Sie können auch selbst einen Termin buchen unter
www.energieagentur-mittelbaden.de/energieberatung-terminbuchung/ Für schnelle Fragen steht die Energieagentur Hotline zur Verfügung, die dienstags von 10 bis 11:00 Uhr und donnerstags von 15 bis 16:00 Uhr unter der Nummer 07222/15 90 821 erreichbar ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website
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