
In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates und der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden wird der Einzug der Elternbeiträge (Betreuung und Mittagsverpflegung) für den Monat Februar ausgesetzt. Dies gilt für alle kommunalen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen sowie für die Schülerhorte, die Randzeitenbetreung sowie die Mensa Schulzentrum. Alle Eltern, die die Beiträge per Überweisung bezahlen, dürfen die Zahlung für den Monat Februar natürlich ebenso aussetzen.
Dies bedeutet nicht automatisch, dass die Beiträge erlassen werden. Hierüber soll nach Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände erst entschieden werden, wenn geklärt ist, ob die Kommunen nochmals mit Soforthilfen bzw. einer (teilweisen) Refinanzierung rechnen können. Hier sind zunächst die weiteren Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten.
Die Notbetreuung ist weiterhin kostenpflichtig, über die Höhe der Gebühren und die Abrechnung entscheidet der Gemeinderat in Zusammenhang mit der generellen Klärung der Gebührenfrage zu einem späteren Zeitpunkt. Im Zuge dessen wird auch entschieden, wie mit den Elternbeiträgen für Januar verfahren wird, die bereits eingezogen wurden.