
Die Bundesregierung hat sich zusammen mit der MInisterpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. In Baden-Württemberg bleiben die Schulen und Kitas weiterhin geschlossen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Website des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien.
Danach besteht ein Anspruch auf Notbetreuung für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege beaufsichtigt oder betreut worden wäre.
Es gilt weiterhin der dringende Appell an die Erziehungsberechtigten, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist!
Anmeldung zur Notbetreuung
Schule:
Eltern, die dringenden Bedarf an der Notbetreuung haben und die Voraussetzungen hierfür erfüllen, bitten wir, dies für die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Durmersheim (Realschule, Hardtschule, Friedrichschule, Grundschule Würmersheim) direkt der Schulleitung mitzuteilen.
Bei Hortkindern erfolgt die Betreuung im Anschluss an die Notbetreuung in der Schule. Den Bedarf an Hortbetreuung wird ebenfalls direkt bei der Hortleitung (Tel. 07245 8603669) gemeldet. Dies betrifft die Friedrichschule und die Grundschule Würmersheim. Den Bedarf für die Randzeitenbetreuung in der Hardtschule melden Sie bitte bei der Schulleitung an.
Kindergarten:
Den Bedarf an einer Notbetreuung in einer der kommunalen Kindertageseinrichtungen (Villa Kunterbunt mit Waldkindergarten, Villa Regenbogen, Villa Sonnenschein) teilen Sie bitte der Leitung Ihrer Einrichtung mit.
Bitte beachten Sie:
- Die Notbetreuung erfolgt in eigens dafür eingerichteten Gruppen und nicht in der jeweiligen Kitagruppe/Klasse Ihres Kindes und damit auch nicht zwingend durch die Erzieher/innen bzw. Lehrer/innen Ihres Kindes.
- Eine Notbetreuung kann nur erfolgen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist von den Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular zu bestätigen, das Sie hier herunterladen können oder von den Leitungen zur Verfügung gestellt wird. Bitte denken Sie auch an die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen, die vor Aufnahme in die Notbetreuung vorliegen müssen.
Die Abstands- und Hygieneregeln gelten auch während der Notbetreuung, ebenso dürfen Kinder mit Erkältungssymptomen bzw. wenn Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person bestand, nicht an der Notbetreuung teilnehmen.
Bleiben Sie gesund.
Ihre Gemeindeverwaltung