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Hygienekonzept für die Durchführung von Bestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Durmersheim
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Die folgenden Vorgaben sind einzuhalten:
 
Allgemeines (gültig für alle drei Friedhöfe)

Die Gemeinde unterhält auf dem Gemeindegebiet drei Friedhöfe. Den Alten Friedhof in der Speyerer Straße, den Neuen Friedhof am Oberwald und den Friedhof im Ortsteil Würmersheim.

Gemäß Corona-Verordnung in Verbindung mit der Verordnung über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen) wurden folgende Regelungen für Trauerfeiern und Beisetzungen/Bestattungen auf den Friedhöfen Durmersheim festgelegt.
 
1.0 Teilnahme:


1.1    Für Trauerfeiern, Beisetzungen und Bestattungen im Freien anlässlich von Trauerfällen gilt die Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden von 100 Personen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO religiöse Veranstaltungen).


1.2 Der Bestatter unterrichtet beim Erstgespräch die Bestattungspflichtigen über das Infektionsschutzkonzept der Gemeinde Durmersheim.


1.3 Teilnahme und Zutrittsverbot:
An COVID-19-Erkrankte und Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19 infizierten hatten und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind von der Teilnahme an einer Beerdigung ausgeschlossen. Ebenso dürfen Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen nicht an den Trauerfeierlichkeiten teilnehmen.


1.4 Personen mit höherem Erkrankungsrisiko:
Die Trauerfamilie entscheidet, ob Personen, bei denen ein höheres Erkrankungsrisiko nach der jeweiligen Definition des RKI besteht, zur Beerdigung eingeladen werden und weist diese auf das entsprechende Risiko hin. Grundsätzlich sind solche Personen gehalten, größeren Menschenansammlungen fernzubleiben.


1.5 Verabschiedung im Freien ohne Nutzung der Aussegnungshalle:


1.5.1 Die Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen sowie die Herstellung des Mindestabstands zwischen den Teilnehmern von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten. Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen und bei Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, zulässig.


1.5.2 Maskenpflicht im Freien: Jeder Gast muss bei Kondolenzzügen oder Beisetzungen eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese ist mitzubringen.


  1.5.3 Weihwasserständer, das symbolische Schäufelchen Erde, das die Trauergäste ins Grab werfen etc. und andere von mehreren Personen genutzte Gegenstände werden auf den Friedhöfen nicht zur Verfügung gestellt.

 
2. Trauerfeiern in den Aussegnungshallen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Eine Teilnehmerliste muss zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung geführt werden. Für Teilnehmer, die nicht auf der Liste stehen, ist der Zutritt verboten.
Folgende Daten werden erhoben und gespeichert:
- Vorname und Name des Teilnehmers
- Adresse
- Telefonnummer

Die Liste wird nach vier Wochen aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.


2.1 Alter Friedhof Durmersheim
Auf dem alten Friedhof sind Trauerfeiern weiterhin nur im Freien entweder direkt am Grab oder vor der Aussegnungshalle möglich.
Ein Spender mit Händedesinfektionsmittel steht zur Verfügung.


2.2 Neuer Friedhof Durmersheim
Die Aussegnungshalle steht für Trauerfeiern wieder zur Verfügung und kann unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:
- Maskenpflicht: Jeder Gast muss während der Trauerfeier in der Halle eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese ist mitzubringen.
 - An der Trauerfeier können in der Aussegungshalle - unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Mindestabstands - 50 Personen auf Sitzplätzen zuzüglich das Team des Bestatters, Pfarrer, Sargträger teilnehmen. Die Stühle stehen im entsprechenden Sicherheitsabstand von 1,5 m. Die Bestuhlung darf grundsätzlich nicht verändert oder erweitert werden.
- Nachdem alle Sitzplätze belegt sind, können die weiteren Trauergäste (max. 100 Teilnehmern insgesamt) unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes im Freien verbleiben und über Lautsprecher der Abschiedszeremonie folgen.
- Der Weg zur Abschiednahme am Sarg/an der Urne erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstandes durch den Haupteingang.
- Die Trauerfamilie darf auf den dafür bereitgestellten Sitzmöglichkeiten - ohne Mindestabstand - zusammensitzen.
- Die Eingangstür und eine Seite aller Flügeltüren bleiben die ganze Zeit über geöffnet, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
- Eine musikalische Begleitung der Trauerfeier von Tonträgern ist möglich. Singen und lautes Beten ist ausschließlich dem Geistlichen oder Prediger gestattet. Um die Übertragung von Aerosolen zu vermeiden, ist das Mitsingen nicht erlaubt.
- Am Eingang der Trauerhalle steht ein Desinfektionsspender zur Verfügung. Bitte die Hände bei Eintritt desinfizieren.
- Zusätzlich muss - um einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten - die Trauerhalle nach jeder Trauerfeier mindestens 10 Minuten komplett gelüftet werden.
- Nach jeder Trauerfeier erfolgt die Reinigung der Sitzbänke, sowie sonstigen benutzen Gegenstände durch die Firma Everclean, ebenso die Sanitäranlagen.
- Die Firma wird durch das Friedhofsamt in Kooperation mit dem Ortsbauamt nach jeder Trauerfeier beauftragt.


2.3 Friedhof im Ortsteil Würmersheim
- Trauerfeiern auf dem Friedhof in Würmersheim sind nur im Freien entweder direkt am Grab oder vor der Aussegnungshalle (im überdachten Bereich und im nichtüberdachten Bereich) möglich. Die Stühle sind unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m im überdachten Bereich aufzustellen. An der Trauerfeier gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen, davon 30 auf Sitzplätzen zuzüglich das Team des Bestatters, Pfarrer und Sargträger. Die Bestuhlung darf grundsätzlich nicht verändert oder erweitert werden.
- Nachdem alle Sitzplätze belegt sind, können die weiteren Trauergäste (max. 100 Teilnehmern insgesamt) unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes im nicht überdachten Bereich verbleiben und über Lautsprecher der Abschiedszeremonie folgen.
- Die Stühle werden in einem Mindestabstand von 1,5 m aufgestellt. Mit Ausnahme der Trauerfamilie, die auf den dafür bereitgestellten Sitzmöglichkeiten ohne Mindestabstand zusammensitzen darf, müssen diese Mindestabstände eingehalten werden.
- Maskenpflicht: Jeder Gast muss während der Trauerfeier eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese ist mitzubringen.
- Ein Spender mit Händedesinfektionsmittel steht zur Verfügung.
 
 
3.0 Sonstiges:
Nach Möglichkeit wird gebeten einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen, falls ein Eintrag in die Kondolenzliste gewünscht wird.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der öffentlichen Toilettenanlagen nur mit Mundschutz und einzeln betreten werden dürfen. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich gründlich die Hände zu waschen. Schützen Sie sich und andere!
Verantwortlich für die Umsetzung des Hygienekonzepts sind die Veranstalter (Bestatter).


Bei Fragen steht Ihnen das Friedhofsamt telefonisch unter 07245 / 920-223 zur Verfügung.
 
 
4.0 Hinweis:
Die allgemeinen Hygienevorschriften und Kontaktverbote gelten uneingeschränkt weiter. Das Hygienekonzept kann jederzeit in Folge geänderter rechtlicher Vorgaben überarbeitet oder ergänzt werden.
Im Falle einer Abweichung zu den aktuellen von der Landesregierung ausgegebenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus, ist vorrangig die einschlägige Corona-Verordnung anzuwenden.
 
 
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften!

 

Erstellt am 17.11.2020

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