Bei der Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich
eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag
der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig
gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine
Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach
Einreise nachgekommen werden. Die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
und Testung trat am 11. Januar 2021 in Kraft.
Die neue Fassung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung können
Sie hier nachlesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210110_CoronaVO_Einreise-Quarantaene_und_Testung.pdf
Weitere Info gibt es hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-zwei-test-strategie-in-baden-wuerttemberg/