Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR-Test (auch PoC-PCR-Tests fallen hierunter) unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses beachten müssen.
1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)!
• Wenn Sie ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. (Auch, wenn Sie sich aufgrund von Symptomen soeben einem PCR-Test unterzogen haben und noch auf das Ergebnis warten, müssen Sie sich mindestens bis zum Erhalt des Testergebnisses in Absonderung begeben.)• Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten.
• Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder dürfen keinen Besuch empfangen.
• Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) auf!
2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung
• Ihre Absonderung endet frühestens 5 Tage nach Ersterregernachweis (Datum der Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). Um die Absonderung zu beenden, muss zu diesem Zeitpunkt seit 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Spätestens endet die Absonderung nach 10 Tagen.
• Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, schließt sich an Ihre Absonderung ein Tätigkeitsverbot an. Dieses kann mittels negativem Schnelltest beendet werden. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind.
3. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen!
• Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich zwar nicht mehr offiziell in Absonderung (Quarantäne) begeben, dennoch ist es empfohlen, Kontakte weitestgehend zu reduzieren.
• Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontaktpersonen über Ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden.
4. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
• Das Gesundheitsamt nimmt mit positiv getesteten Personen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen nicht mehr routinemäßig Kontakt auf. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden.
• Bei offenen Fragen rund um die Absonderung nutzen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise:
FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
5. Weitere Informationen
• Derzeit ist für positiv getestete Personen ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Absonderungsnachweis ausreichend. Eine „Quarantäne-Bescheinigung“ des Rathauses der Wohnortgemeinde wird es regelmäßig nicht mehr geben. Die Vorlage des Testergebnisses ist gegebenenfalls notwendig, sollte eine Entschädigung im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetzes beantragt werden. Das Testergebnis ist dann im Rahmen des Entschädigungsverfahrens von Ihrem Arbeitgeber beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.