Der Bürgermeister wird von den Bürgern nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat. Weil diese Mehrheit von keinem Bewerber im ersten
Wahlgang erreicht wurde, findet am 03.07.2022 eine Neuwahl statt, bei der die
höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.
Zu dieser Neuwahl können ab sofort auch neue Bewerbungen abgegeben werden. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden.
Die Einreichungsfrist endet am Mittwoch, 22.06.2022, 18:00 Uhr.
Im Anschluss daran tagt der Gemeindewahlausschuss, der über die Zulassung der Bewerbungen - und damit die Namen auf dem Stimmzettel - beschließt.
Zu dieser Neuwahl können ab sofort auch neue Bewerbungen abgegeben werden. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden.
Die Einreichungsfrist endet am Mittwoch, 22.06.2022, 18:00 Uhr.
Im Anschluss daran tagt der Gemeindewahlausschuss, der über die Zulassung der Bewerbungen - und damit die Namen auf dem Stimmzettel - beschließt.