Bekanntmachung (nach § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG)
- Erörterungstermin -
Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
Vorhaben:
Bahnübergangsbeseitigung Durmersheim I + II und Herstellung einer Eisenbahnüberführung; km 72,829 bis 73,056, Strecke 4020 Mannheim-Rastatt
1. Die DB Netz AG hat die Planfeststellung für die Bahnübergangsbeseitigung Durmersheim I+II und die Herstellung einer Eisenbahnüberführung zwischen Bahn-km 72,829 und 73,056 der Strecke 4020 Mannheim - Rastatt beantragt.
2. Die Antragsunterlagen haben, nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Durmersheim in der Ausgabe 10/2021, in der Zeit vom 30.03.2021 bis 29.04.2021 im Ortsbauamt der Gemeinde Durmersheim zur Einsicht ausgelegen.
3. Einwendungen gegen den Plan waren bis einschließlich 14.05.2021 vorzubringen.
4. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, am
Montag, 19.12.2022 ab 10:00 Uhr
im Bürgersaal der Gemeinde Durmersheim,
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim
in einer mündlichen Verhandlung erörtern. Der Einlass erfolgt ab 9:30 Uhr.
Die Erörterung gliedert sich nach Sachthemen. Die Einwendungen von Privatpersonen werden vorab behandelt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen
1. Begrüßung
2. Organisatorische Hinweise und Fragen
3. Erläuterung des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin
4. Einwendungen von Privatpersonen
5. Barrierefreiheit
6. Verkehrliche Belange
7. Natur- und Artenschutz
8. Wasserrechtliche Belange
9. Sonstige Umweltbelange
10. Belange von Leitungsträgern und Versorgungsunternehmen
11. Sonstige Betroffenheiten
12. Sonstiges
Die Tagesordnung ist nicht verbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten. Im Verlauf der Erörterungsverhandlung können sich einzelne Themenblöcke verschieben. Die mündliche Verhandlung beginnt um 10:00 Uhr und wird gegebenenfalls für eine Mittagspause unterbrochen.
5. Nach gegenwärtiger Einschätzung erscheint es nicht wahrscheinlich, dass zum Zeitpunkt des Erörterungstermins Schutz-/Hygienemaßnahmen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erforderlich sind. Es lässt sich aber nicht ausschließen, dass Maßnahmen erforderlich werden könnten. Dies hängt auch von den dann geltenden maßgeblichen Rahmenbedingungen ab. Es wird daher angeraten, vorsorglich eine Atemschutzmaske des Standards FFP2, KN95 oder N95 bei sich zu führen. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass Kontaktdaten vollständig und zutreffend zur Verfügung gestellt werden müssen.
Sollten sich für den Termin maßgebliche Schutz-/Hygienemaßnahmen ändern bzw. solche erforderlich werden, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig (ca. eine Woche vor dem Termin) auf der unten genannten Internetseite entsprechende Informationen einstellen.
6. Insbesondere vor dem Hintergrund der zur Verfügung zu stellenden Platzkapazität aber auch zur Erleichterung der Organisation des Termins ist
uns daran gelegen, frühzeitig eine Abschätzung der Teilnehmerzahl vornehmen zu können. Sofern Sie am Erörterungstermin teilnehmen werden, bitten wir Sie daher unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten um eine entsprechende Mitteilung, möglichst bis zum 09.12.2022.
Es bestehen folgende Anmeldungsmöglichkeiten:
- postalisch unter Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder
- per Mail: Sandra.Graeber@rpk.bwl.de
Hinweise
1. Die Erörterungsverhandlung ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann sonstigen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein/e Beteiligte/r widerspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zugangsvoraussetzungen der am Tag des Erörterungstermins geltenden Schutz-/Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Ggf. ist von diesen Personen der Nachweis über eine Immunisierung oder einen aktuellen Negativ-Test zu führen. Ein/e Beteiligte/r kann verlangen, dass mit ihr/ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit sie/er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung persönlicher oder sachlicher Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
2. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist möglich. Diese/r hat die Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3. Die durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden (z.B. Fahrtkosten, Kosten der Beauftragung einer/s Bevollmächtigten).
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern - soweit erforderlich - in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie weitere Informationen zur Planung sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de) unter "Über uns / Abteilungen / Abteilung 1 / Referat 17 - Recht, Planfeststellung/ Aktuelle Planfeststellungsverfahren" abrufbar.
Regierungspräsidium Karlsruhe
- Anhörungsbehörde -