Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte "Grundsteueränderungsanzeige" (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
1. Sie
müssen eine Anzeige abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden
Änderungsgründe vorliegt:
- der bisherige Grundsteuerwert ändert sich
Beispiel: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft
oder es wird eine Teilfläche verkauft.
- die Vermögensart ändert sich
Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung
einbezogen.
- es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer
erstmaligen Feststellung führen können
Beispiel: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen
aufgeteilt.
- es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer
Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können
Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt.
- die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der
Steuermesszahl wegfallen sind
Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt.
- sich
die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der
Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum
Wegfall der Steuerbefreiung führen kann.
Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein
gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft.
2. Bei
folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben:
- Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch,
bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude
- Eigentümerwechsel
- Änderungen von Bodenrichtwerten durch die
Gutachterausschüsse
Wenn Sie eine in 2025 eingetretene Änderung noch nicht
angezeigt haben, holen Sie das umgehend nach. Die Anzeige muss grundsätzlich in
elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal "Mein ELSTER" machen. Hierfür stellt
Ihnen die Finanzverwaltung im Portal "Mein ELSTER" das elektronische Formular
"Grundsteueränderungsanzeige" zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre
Grundsteuererklärung über "Mein ELSTER"
abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit
erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de
oder bei Ihrem Finanzamt.