Unterlagen zur städtebauliche Erneuerung "Speyerer Straße":
- Flyer "Förderinformationen Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet „Speyerer Straße" in der Gemeinde Durmersheim" (PDF-Download)
- Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) - Vorbereitende Untersuchung nach dem BauGB (PDF-Download) + Anlage Dokumentation (PDF-Download)
- Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen und Satzungsbeschluss „Speyerer Straße“ - Sitzung des Gemeinderats am 20.03.2024 (PDF-Download)
- Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet „Speyerer Straße“ am 17. März 2025 - Präsentation (PDF-Download)
Sanierungsgebiet „Speyerer Straße“ – Auftaktveranstaltung markiert Startschuss für städtebauliche Erneuerung für Privathaushalte
Über 50 Interessierte folgten am 17. März 2025 der Einladung der Gemeindeverwaltung zur Auftaktveranstaltung Sanierungsgebiet „Speyerer Straße“ in den Bürgersaal des Rathauses. Bekanntlich hatte sich die Gemeinde erfolgreich für das Städtebauförderprogramm des Landes, beworben und Fördergelder in Höhe von 1,2 Millionen Euro erhalten.
Neben den Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung um Bürgermeister Klaus Eckert, Rechnungsamtsleiterin Caroline Streiling und Nadja Kölmel, der Ansprechpartnerin im Rechnungsamt für das Sanierungsgebiet, war das Projektteam des Sanierungsträgers, die STEG Stadtentwicklung GmbH mit Jasmin Rapphold (Vertreterin der verhinderten Projektleiterin „Stadterneuerung“, Gabriele Bielinskaite), Stadtplanerin Stephanie Witulski und Bautechniker André de Rennes vertreten.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema zeigte die STEG die Wichtigkeit vorbereitender Untersuchungen und städtebauliche Ziele einer Sanierung auf. Neben der Stärkung der Ortsmitte und des Wohnstandorts Durmersheim sowie der Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur zählen Klimaschutz und Klimaanpassung zu den angestrebten Zielen.
Insbesondere auch die Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiete können profitieren. Das Projektteam stellte die Fördervoraussetzungen, förderfähige Maßnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung oder den Austausch von alten Fenstern und Türen, und die Förderkonditionen vor. Hierbei liegt das Mindestinvestitionsvolumen für die Bezuschussung eines Einzelvorhabens bei 15.000 Euro der Baukosten. Die Regelfördersätze betragen bei Erneuerungsmaßnahmen 30 % und bei Ordnungsmaßnahmen 80 %, jeweils max. jedoch 30.000 Euro.
Fördermöglichkeiten gelten für Grundstücke, die sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden. In das Sanierungsgebiet fallen nicht nur private Gebäude, sondern auch kommunale Liegenschaften wie das Rathaus, das Alte Kino oder der Friedhof.
Wichtig für Bürgermeister Klaus Eckert ist, dass kommunale Vorhaben nicht priorisiert gefördert werden, sondern auch private Eigentümerinnen und Eigentümer genauso die Möglichkeit haben, ihre Maßnahmen zu realisieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend standen die Verantwortlichen den Anwesenden Rede und Antwort.
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer besteht die Möglichkeit, ein unverbindliches Beratungsgespräch mit der STEG Stadtentwicklung GmbH unter Telefon: 0761/2928137-18 oder per Mail an gabriele.bielinskaite@steg.de zu vereinbaren. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an die Gemeinde Durmersheim unter Telefon: 07245/920-210 oder per Mail an sanierungsgebiet@durmersheim.de wenden.
„Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen die Ortsmitte von unserem Durmersheim noch lebenswerter und zukunftsfähig zu gestalten“, betonte Bürgermeister Klaus Eckert abschließend.