Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass das Verpacken und die Zustellung der Briefwahlunterlagen eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Die Deutsche Post empfiehlt den Wahlberechtigten die Wahlbriefe bis spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin an das Wahlamt auf den Postweg zu bringen.
Der persönliche Einwurf der Wahlbriefe ist bis zum Wahltag um 18:00 Uhr möglich, bitte nutzen Sie hierfür den Briefkasten am Rathaus, Rathausplatz 1.
Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.
Wahlscheine (Briefwahl) schriftlich beantragen:
Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt senden bzw. zurückgeben.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl: Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen kann am Samstag, 7. März und Sonntag, 8. März 2026, bis 15 Uhr, noch Briefwahl beantragt werden.
Gem. § 19 Absatz 2 Landeswahlordnung kann eine ins Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, Sonntag, 08. März 2026, 15 Uhr beantragen, wenn diese wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Briewahl für andere beantragen:
Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.