Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält:
• den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der wahlberechtigten Person
• den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
• den Wahltag und die Wahlzeit
• die Nummer, unter welcher die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
• die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten.