Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr (neu) vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Hauptwohnsitz inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um wählen zu können, müssen die wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein.
Bei der kommenden Landtagswahl gilt erstmals ein geändertes Wahlrecht. Künftig haben alle Wahlberechtigten – wie bei der Bundestagswahl auch - zwei Stimmen:
• Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem Wahlkreis direkt gewählt.
• Mit der Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei gestimmt.