Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
ist nicht tot.
Er ist nur fern.
Tot ist nur, wer vergessen wird.
Immanuel Kant
Wir bitten um Beachtung
Maskenpflicht auf den Friedhöfen im Freien entfällt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann.
Wir bitten um Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m. Trauerfeiern in den Aussegnungshallen sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Bitte beachten Sie hierzu unser Hygienekonzept für die Durchführung von Bestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Durmersheim. (PDF-Download)