(nach § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG)
Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Abzweigstelle Bashaide und den Neubau des Überholbahnhofs Kreuzacker
1. Die DB Netz AG hat den Antrag auf Planfeststellung für die Änderung der Abzweigstelle Bashaide und den Neubau des Überholbahnhofs Kreuzacker einschließlich der Änderung des Landschaftspflegerischen Begleitplans im Rahmen des Bauvorhabens „Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 1.1 Karlsruhe – Ötigheim“ beantragt.
2. Die Antragsunterlagen haben nach ortsüblicher Bekanntmachung in den Amtsblättern der Stadt Rheinstetten sowie der Gemeinden Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim in der Zeit vom 07.05.2015 bis einschließlich 08.06.2015 im jeweiligen Rathaus dieser Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen.
3. Einwendungen gegen den und Stellungnahmen zu dem ausgelegten Plan waren bis einschließlich 22.06.2015 vorzubringen.
4. Die im Rahmen der Offenlage rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen werden nun am
Donnerstag, 01.10.2015, um 10.00 Uhr
im Kraichgau-Saal des Regierungspräsidiums Karlsruhe,
Raum Nr. 012 im Erdgeschoss des Gebäudes Schlossplatz 4-6,
76131 Karlsruhe
in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Die Verhandlung wird, sollte dies erforderlich sein, am Folgetag Freitag, 02.10.2015, um 10.00 Uhr fortgesetzt.
Der Einlass erfolgt ab 9.30 Uhr.
Die Erörterungsverhandlung gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Einwendungen werden grundsätzlich beim jeweiligen Sachthema behandelt.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass
- am jeweiligen Erörterungstermin die Behörden, die anerkannten Vereinigungen, die von dem Vorhaben Betroffenen und diejenigen Personen teilnehmen können, die fristgerecht Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben;
- eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich ist. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben;
- die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten nicht erstattet werden;
- bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann;
- der Erörterungstermin nicht öffentlich ist. Anderen Personen kann der Verhandlungsleiter die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter wider-
spricht;
- ein Beteiligter beantragen kann, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht;
- Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt werden.
Weitere Informationen zur Planung sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de) unter dem Pfad „Abteilungen/Referat 24 – Recht, Planfeststellung/Aktuelle Planfeststellungsverfahren/ABS/NBS Karlsruhe – Basel: Änderung Abzweigstelle Bashaide und Neubau Überholbahnhof Kreuzacker“ abrufbar.
Karlsruhe, 03.09.2015
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 24, Recht, Planfeststellung
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