Öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Durmersheim und die Gemeinde Au am Rhein schreiben auf der Grundlage der VOB/A die nachstehenden Arbeiten für den Jahresbau Tiefbau - Wasser und Abwasser - in 76448 Durmersheim und in 76474 Au am Rhein öffentlich aus:
Auftraggeber: Gemeinde Durmersheim, (Los 1)
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim
und
Au am Rhein, (Los 2)
Hauptstr. 5, 76474 Au am Rhein
Arbeitsbeginn: 01.01.2017
Arbeitsende: 31.12.2017
Jahresbau Tiefbau
Kanalinspektion Hauptkanäle und Anschlussleitungen, Tiefbauarbeiten für die Wasser-versorgung, Tiefbauarbeiten für den Bereich Abwasser.
Die Angebotsunterlagen können bei: Gemeinde Durmersheim
Ortsbauamt, Tel. 07245/920-232,
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim angefordert werden.
Abholung: ab dem 11.07.2016 im Rathaus Durmersheim,
Zimmer 215 während der Öffnungszeiten.
Entschädigung: 80,-- € je Doppelexemplar
zahlbar in bar oder mit Verrechnungsscheck bei
Ausgabe. Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
Bei Versand sind zzgl. 20,00 € zu entrichten.
Die Angebote sind zu schicken an: Gemeinde Durmersheim
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim
Die Angebote müssen als solche gekennzeichnet
sein, z.B. mit Aufkleber "KEVM (B)" Kennvordruck
Signal-rot.
Die Angebote müssen in deutscher Schrift
abgefasst sein.
Bei der Eröffnung anwesend sein dürfen nur Bieter
und/oder ihre Bevollmächtigten.
Submission: 30.08.2016, 14:15 Uhr
Ort: Gemeinde Durmersheim
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim, Zimmer 215
Zuschlagsfrist: 30.09.2016
Die Zahlungsbedingungen wird über den § 16 VOB/B und den "Besonderen-"
und "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" geregelt.
Rechtsform für Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mit dem Angebot sind auf Anforderung des Auftraggebers zweckentsprechenden Unterlagen nach § 6 VOB/A vorzulegen, aus denen die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde des Auftragnehmers hervorgeht.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass nach § 16 Nr. 1 Abs. 2c) VOB/A ein Bieter ausge-schlossen wird, wenn er illegal Beschäftigte hat oder hatte. Sollte der Bieter in die engere Wahl kommen, wird bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde als Auftraggeber eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung verlangen wird.
Zuständige Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Landratsamt Rastatt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Durmersheim, 04.07.2016
Augustin, Bürgermeister






Ende der amtlichen Bekanntmachungen