Bebauungsplan "Einzelhandel Nord" Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde
Durmersheim hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 den Entwurf
des Bebauungsplanes
mit
den örtlichen
Bauvorschriften "Einzelhandel Nord" gebilligt
und die Beteiligung
der Öffentlichkeit
durch Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist
die
Planzeichnung vom
05. September 2019 maßgebend. Er ist nachfolgend
unmaßstäblich dargestellt.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden
der Bebauungsplanentwurf mit zeichnerischem Teil, Textteil
und den örtlichen
Bauvorschriften sowie die beigefügte Begründung
vom 07. Oktober bis einschließlich 08.November 2019
im Rathaus der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, kleiner
Sitzungssaal, Zi. 216, während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende
umweltbezogene Angaben:
·
Vorprüfung des Einzelfalls
in der Fassung v. September 2019
(bezüglich Großflächigkeit des Einzelhandels und
beschleunigtes Verfahren nach
§ 13 a BauGB)
·
Schalltechnische
Untersuchung in der Fassung v. 13.09.2019
(bezüglich Einwirkung auf das Vorhaben und Auswirkung auf die Nachbarschaft)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen
zu dem Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift beim Ortsbauamt Durmersheim vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, sollten die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Verfasser und gegebenenfalls die
Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6
BauGB).
Alle Unterlagen sind während des o. g. Zeitraums auch auf
der Homepage der Gemeinde
Durmersheim (
www.durmersheim.de) abrufbar.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Durmersheim, 25.09.2019
Andreas Augustin, Bürgermeister