Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Badener Str. 69/1" beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 2 BauGB vorsieht.
Das Plangebiet schließt sich an den westlichen Ortsrand von Würmersheim an die bestehende Wohnbebauung an.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Badener Str. 69/1" ergibt sich aus dem Lageplan des Planungsbüros Schöffler vom 14.10.2019

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Wohnhauses (auf Flst.Nr. 1074) geschaffen werden.
Durmersheim, 25.11.2019
Andreas Augustin
Bürgermeister
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