Ihr Pass- und Meldeamt informiert:
Zur Bekämpfung der aktuellen
Corona-Pandemie wird in den Bürgerämtern der Kommunen alles versucht, die sonst
übliche große Zahl an Kontakten in den Warteräumen und Büros deutlich zu
reduzieren. Auch in Durmersheim ist das Rathaus für den allgemeinen
Publikumsverkehr geschlossen.
Behörden-Angelegenheiten sollen - wenn möglich - online erledigt oder
verschoben werden. Damit soll das Ansteckungsrisiko für die Bevölkerung, aber
auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung so gering wie
möglich gehalten werden.
Innerhalb Deutschlands muss man sich
grundsätzlich entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem
gültigen Reisepass ausweisen können.
Hier finden Sie Informationen für
den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen
ablaufen sollte:
Ist Ihr Personalausweis und/oder
Reisepass abgelaufen und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument
(Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, benötigen Sie aber dringend
ein gültiges Identitätsdokument, können Sie
- sich mit dem Melde- und Passamt telefonisch (07245 /
920 - 262) oder per Mail (ordnungsamt@durmersheim.de) in Verbindung setzen, um - soweit die Dringlichkeit
nachgewiesen wird - einen Termin zu
vereinbaren.
- Es bestünde aber auch die Möglichkeit in einem anderen
geöffneten Bürgeramt ein neues Dokument zu beantragen und - nach
Herstellung/Lieferung durch den Hersteller - dort abzuholen. Es wird darauf
hingewiesen, dass dann ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €;
Reisepass: doppelte Gebühr) anfällt.
In Absprache mit dem
Bundesinnenministerium sollen bis auf Weiteres keine Bußgelder wegen Verstoß
gegen die Ausweispflicht verhängt werden, wenn die Gültigkeit des vorgelegten
Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten
Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra,
Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz,
Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen
europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr
nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt
werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich,
Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande,
Österreich, Schweiz, Slowenien.
Nähere Einzelheiten können Sie auch
unter dem regelmäßig aktualisierten Link abrufen.
Eine Reisegarantie ist mit diesem
europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei
der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur
mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten
Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend
erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell
gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
Bleiben Sie gesund.
Ihre Gemeindeverwaltung
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
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| Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
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| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
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| Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |