Informationen zur Abfallentsorgung für Personen, die aufgrund positiver Tests auf SARS-CoV-2 oder vorsorglich zu Hause unter Quarantäne gestellt sind
Generell gilt beim Umgang mit Abfällen, die in betroffenen privaten Haushalten anfallen, dass diese ausschließlich über den Restabfallbehälter zu entsorgen sind.
Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restabfallbehälter als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sind zudem die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind.
- Die Müllsäcke sind direkt in die Restabfallbehälter zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Ist der Restabfallbehälter bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
- Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen müssen bei den betroffenen Haushalten ausnahmsweise auch Wertstoffe, Verpackungen und Bioabfälle gut verpackt über die Restabfallbehälter entsorgt werden.
Die Regelung gilt für betroffene Haushalte so lange, bis alle infizierten Personen als genesen gelten und die Quarantäne aufgehoben wird.
Für alle übrigen Haushalte gilt, dass selbstverständlich weiter wie bisher die Abfälle und Wertstoffe getrennt über die dafür vorgesehenen Sammelsysteme entsorgt werden.
Sollten vorhandene Restabfallbehälter nicht ausreichen, können beim Abfallwirtschaftsbetrieb vom Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung entsprechend größere oder zusätzliche Gefäße bestellt werden.
Informationen erteilt die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Tel. 07222/381-5555.
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