Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Was sind die
wesentlichen Änderungen?
- Stufenweise Öffnung
der Schulen für Abschlussklassen
- Eisdielen und Cafés
dürfen nicht öffnen. Lediglich der
Außer-Haus-Verkauf ist wieder erlaubt. Auch Tische und Stühle dürfen weiterhin
nicht aufgestellt werden.
- Fahrradgeschäfte,
Autohäuser und Buchhandel dürfen ungeachtet ihrer Größe wieder öffnen.
- Kleine und mittlere
Geschäfte dürfen wieder öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 800 m²
ist.
- Friseure müssen noch
bis zum 3. Mai 2020 geschlossen bleiben.
Auch wir in der Verwaltung
werden schrittweise unseren Service
wieder aufnehmen. Allerdings sehen wir zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von einer ungeschützten kompletten Öffnung des Rathauses bis auf Weiteres ab. Im Rathaus besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
für die Besucher eine Maskenpflicht.
Landesweite
Maskenpflicht ab 27. April 2020
Die baden-württembergische
Landesregierung führt ab 27. April eine sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen
und im öffentlichen Nahverkehr ein. Wer keine Maske hat, kann notfalls auch ein
Schal oder Tuch benutzen. Die Kontaktbeschränkungen gelten jedoch trotzdem
weiterhin.
Öffnung des
Einzelhandels
Wir tasten uns mit der
stufenweisen Öffnung wieder in die Normalität zurück, die vor Corona unseren
Alltag bestimmte. Es ist wichtig, unsere Einzelhändler vor Ort gerade jetzt zu
unterstützen, indem wir ihre Geschäfte aufsuchen. Doch bei allem Enthusiasmus über
die Lockerungen, darf man nicht vergessen, dass das Virus nach wie vor da ist.
Daher mein Appell: Achten Sie beim
Einkaufen und im öffentlichen Raum nach wie vor auf die Hygiene- und
Abstandsregelung und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Erweiterung
Notfallbetreuung
Mit den Lockerungen kommt
auch wieder Bewegung in die Wirtschaft und somit auch die sukzessive Rückholung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Betriebe. Dass wiederum hat zur
Folge, dass auch die Notbetreuung aufgelockert wird. Ab 27. April 2020 haben Kindern bis 7. Klasse einen Anspruch auf
Notbetreuung, wenn deren Eltern oder Alleinerziehende/r außerhalb der Wohnung
einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und dies vom Arbeitgeber
bescheinigt wird. Dies stellt uns als Kommune vor einer organisatorischen
Herausforderung, da auch in der Notbetreuung die Platzkapazitäten unter
Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln begrenzt sind.
Veranstaltungen
weiterhin nicht möglich
Einen Großteil des
öffentlichen Lebens machen die Veranstaltungen von Vereinen, Musikern,
Kabarettisten oder Profisportler aus. Nach wie vor sind Veranstaltungen
jeglicher Art und Größenordnung bis 3. Mai 2020 untersagt. Es ist davon
auszugehen, dass auch hier in nächster Zeit keine Lockerungen zu erwarten sind.
Das trifft unsere Durmersheimer Vereine besonders schwer, da viele Vereine die
Veranstaltungen brauchen, um ihr Überleben zu sichern. Wir als Kommune haben
vor allem in Krisenzeiten eine Fürsorgepflicht unseren Bürgerinnen und Bürger
gegenüber, so dass die Gemeinde Durmersheim sich entschlossen hat, vorsorglich alle Veranstaltungen bis zum 15. Juni 2020
abzusagen.
Seit den Schulschließungen
am 17. März 2020 habe ich mich jede Woche mit einem Bürgerbrief an Sie, liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger, gewandt, um Sie über die aktuelle Lage bei uns im
Ort zu informieren und um Ihnen Mut zuzusprechen. Denn nur Gemeinsam können wir
es schaffen, die Corona-Krise mit all den Einschränkungen und Herausforderungen
zu meistern. Da die derzeitige Situation "beherrschbarer" geworden ist und die
Zahl der Neuinfektionen sinkt, habe ich mich entschlossen, die Bürgerbriefe nun
bei Bedarf fortzuschreiben. Selbstverständlich werden Sie über unsere Homepage www.durmersheim.de weiterhin informiert.
Mein abschließender und
ausdrücklicher Dank gilt insbesondere all denjenigen, die sich momentan trotz
der schwierigen Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Miteinander
ehrenamtlich wie beruflich einsetzen. Mein ganz persönlicher Wunsch für Sie
alle lautet: "Bitte bleiben Sie gesund!"
Ihr

Andreas Augustin
Bürgermeister
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