Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Gewerbegebiet Südlich der Malscher Straße - 7. Änderung"
Öffentliche Auslegung gem. §
3 (2) BauGB i. V. m § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 17.11.2021 in
öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich
"Gewerbegebiet Südlich der
Malscher Straße - 7. Änderung" einen Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 11.05.2022 in
öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften
"Gewerbegebiet Südlich der
Malscher Straße 7. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Durch die Aufstellung des
Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
"Gewerbegebiet Südlich der Malscher Straße - 7. Änderung "soll die
künftig mögliche bauliche Nutzung angepasst werden und störende Wirkungen
benachbarter Nutzungen ausgeschlossen werden.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um
einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. §
13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligung
sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Für den Planbereich ist der
Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 11.05.2022
maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes
mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und
der Begründung liegt
vom 07.06. bis
einschließlich 08.07.2022
im Rathaus Durmersheim, Rathausplatz
1, Zimmer 216
öffentlich aus und kann während
der üblichen Dienstzeiten:
Montag: 7.30
bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8.00
bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00
bis 16.00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich werden die oben
genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der
Homepage der Gemeinde Durmersheim eingestellt: https://durmersheim.de/web/gewerbe_auslegungen2.html
Während der Auslegungsfrist können
Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben (§ 4 a, Abs. 6 BauGB).
Durmersheim, 25.05.2022
gez. Andreas Augustin,
Bürgermeister