Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 08.02.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger See" aufzustelle
Für den Planbereich ist der Lageplan vom 09.01.2023 maßgebend.
Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden PV-Anlage auf dem Stürmlinger See geschaffen werden. Die hierdurch gewonnene regenerative Energie ist als Beitrag zur Klimawende zu betrachten, dient aber auch der Eigenversorgung des seit mehr als 100 Jahren angesiedelten Kieswerks. Bei Errichtung und Betrieb werden keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen beansprucht.
Vorbereitende Bauleitplanung
Das Entwicklungsgebot erfordert parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans eine Teiländerung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim.
Durmersheim, 16.03.2023

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