Vorbehaltlich dem Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 wird der Bürgerentscheid zum Thema "Verlängerung der S2" am Sonntag, 29. September 2024 stattfinden. Über dieses Datum haben sich Gemeindeverwaltung und die Vertrauenspersonen der Initiative "Pro S2 nach Durmersheim" bei einem Gespräch Ende Juni 2024 verständigt.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Pro S2 nach Durmersheim" festgestellt. Eine rechtliche Bewertung, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, hatte das Landratsamt Rastatt, Amt für Kommunales, Rechnungsprüfung und Recht vorgenommen. Einen in der gleichen Gemeinderatssitzung von BuG und FWG vorgelegten Antrag, wonach sich der Gemeinderat gegen eine S2-Verlängerung von Rheinstetten nach Durmersheim ausspricht, hatten 16 Personen zugestimmt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
Zur Abstimmung steht beim Bürgerentscheid die Frage des Bürgerbegehrens, also die Frage: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Durmersheim das Ziel verfolgt, die Stadtbahnlinie S2 von Rheinstetten bis zum Bahnhof Durmersheim zu verlängern?" Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen (Quorum). Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Mit dem Bürgerentscheid wird also noch nicht über die Frage entscheiden, ob die S2-Verlängerung kommt oder nicht, sondern darüber, ob die Gemeinde dieses Ziel verfolgt oder nicht.
Laut § 21 der Gemeindeordnung muss den Bürgerinnen und Bürgern "die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. In dieser Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane." Allen Beteiligten ist an einer breiten Information der Bevölkerung gelegen. Daher soll diese schriftliche Information als achtseitige Beilage einer Vollbelegung des Gemeindeanzeigers an alle Haushalte in Durmersheim und Würmersheim am 05. September 2024 beigefügt werden. Gemeindeverwaltung und Vertrauenspersonen der Initiative "Pro S2 nach Durmersheim" verständigten sich darauf, dass neben der neutral gehaltenen Vorder- und Rückseite die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sowie die Gemeindeorgane für die Darstellung ihrer Argumente pro und contra S2 jeweils drei Seiten zur Verfügung gestellt bekommen.
Darüber hinaus findet am Freitag, 13. September in der Mensa Schulzentrum eine Bürger-Informationsveranstaltung statt. Zudem kann jede Seite drei Mal vor dem Bürgerentscheid auf dem Wochenmarkt für seine Argumente werben und mit je 75 Plakate im Ort werben.
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