Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Wohnen am Raiffeisenplatz"
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 08.05.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Wohnen am Raiffeisenplatz" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Am 26.03.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften "Wohnen am Raiffeisenplatz" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Wohnen am Raiffeisenplatz" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Seniorentagesstätte und Senioren-/Familien-Wohnen geschaffen werden.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 15.01.2025 maßgebend. Er ist auf Seite 12 unmaßstäblich dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sind
vom 03.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025 auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim unter
www.durmersheim.de und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter
www.uvp-verbund.de/kartendienste abruf- und einsehbar.
Zusätzlich sind die oben genannten Bebauungsplanunterlagen bei der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, kleiner Sitzungssaal, Zi. 216, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses einzusehen.
Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@durmersheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a, Abs. 5 BauGB).
Durmersheim, 03.04.2025
gez.
Eckert, Bürgermeister