Seit vielen Jahren werden an die Bürgerinnen und Bürger gratis Bti-Tabletten (sog. "Schnaken-Tabletten") zur Bekämpfung der Schnakenbrut in Regentonnen und ähnlichen Behältnissen im häuslichen Umfeld ausgegeben. Dieses Verfahren hat sich bewährt und ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Tigermückenproblematik von besonderer Bedeutung.
Auch wenn der bakterielle Wirkstoff nur selektiv gegen bestimmte Mücken wirkt, so handelt es sich dennoch laut EU-Verordnung Nr. 528/2012 um ein Biozidprodukt der Produktart 18 (Insektizide).
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Abgabe von Bioziden der Produktart 18 ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich ist (§§ 10 bis 13 der ChemBiozidDV). Die Vorschrift verlangt, dass die ausgebende Person sachkundig ist und den Erwerbenden aufklären kann.
Die Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger darf nur noch erfolgen, wenn die Ausgabe bei der Kommune durch Personen erfolgt, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.
Diesen Sachkundenachweis haben die Mitarbeiterinnen des Rathauses zwischenzeitlich erworben und die Bti-Tabletten können ab sofort wieder im Rathaus abgeholt werden. Es wird weiterhin pro Person eine Packung Bti-Tabletten ausgegeben.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Olympia-Apotheke und der Apotheke am Bickesheimer Platz, die die Ausgabe der Bti-Tabletten sofort unbürokratisch übernommen haben und uns damit wirklich sehr geholfen haben!
Alternativen zu Bti-Tabletten
Die Bti-Tabletten sind hochwirksam, nicht jede Brutstätte muss aber stets zwingend damit behandelt werden. Zur Stechmückenprävention gibt es auch noch andere Ansätze:
- Gefäße so lagern, dass sich kein Wasser darin ansammeln kann
- Behältnisse lückenlos abdichten (z. B. Regentonne mit einem engmaschigen Moskitonetz mit Gummizug)
- einmal wöchentliches, vollständiges Entleeren von wassergefüllten Behältnissen wie z. B. Vogeltränken
- Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchspülen
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