Die Gemeinde Durmersheim hat am 29. September den Verkauf von Schlagraum, Brennholz lang, und Brennholz kurz (Sterholz) geöffnet.
Holzbestellungen werden von Montag, 29.09.2025 bis Freitag, 17.10.2025, 12 Uhr, entgegengenommen.
Die Bestellung erfolgt über ein digitales Bestellformular, das Sie auf der Homepage der Gemeinde, www.durmersheim.de, finden. Unter der Rubrik
"Leben & Gemeinde > Natur & Umwelt > Brennholzbestellung" können Sie Ihre Holzbestellung abgeben. Sollten Sie keinen Zugang zu PC und Internet haben, oder möchten Sie beim Ausfüllen Unterstützung, wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt-Sekretariat zu den üblichen Rathaus-Öffnungszeiten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. September 2025 folgende Preise festgelegt.

Die Preise bleiben damit im Vergleich zu letztem Jahr stabil und unverändert.
Wichtige Hinweise
Das angebotene Holz stammt aus aktuellem Holzeinschlag. Das bedeutet, es ist aufgrund des hohen Feuchtegehalts nicht zum sofortigen Verfeuern geeignet. Brennholz muss min. 1 - 2 Jahre abgelagert werden, ansonsten droht eine Bildung von brandgefährlichem Glanzruß im Kamin.
Die Bestellung ist ausschließlich auf dem dafür vorbereiteten Bestellformular auf der Gemeinde-Homepage möglich. Bestellungen telefonisch, oder nach Ende der Bestellfrist, werden nicht angenommen.
Pro Haushalt bzw. Bestellung ist die Bestellmenge auf maximal 8 Ster bzw. 5 Festmeter limitiert.
Die Rechnungsstellung des Sortiments Brennholz lang wird über die Holzverkaufsstelle des Landkreises abgerechnet. Brennholz kurz (Sterholz) und Schlagraum werden weiterhin von der Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Eine Bezahlung in bar ist nicht möglich.
Ein Polter beinhaltet eine Menge von 3,5 bis 5 Festmetern, die Abrechnung erfolgt aber nach genauem Aufmaß.
Pro Schlagraumlos ist mit 5-8 Ster verwertbarem Holz zu rechnen.
Da Brennholz kurz auf Grundlage des Bestelleingangs bereitgestellt wird, ist Ihre Bestellung hierfür verbindlich und kann nicht storniert werden!
Für die Arbeiten im Wald gelten die verbindlichen Regeln der Selbstwerber-Merkblätter, die mit Abgabe der Bestellung von Ihnen ausdrücklich anerkannt werden.
Für Neukunden ist der Nachweis eines besuchten Motorsägen-Lehrgangs erforderlich. Ebenso muss ein Feuerstättennachweis des Schornsteinfegers als Nachweis für den Holzbedarf innerhalb Durmersheimer Gemarkung vorgelegt werden.
Sofern die Nachfrage das verfügbare Holz übersteigt, werden die Zuteilungen ausgelost.
Sie werden vom Förster kontaktiert, wenn das Brennholz zur Abholung bereitsteht.
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |