Im öffentlichen Verkehrsraum treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmenden aufeinander. Um den Schwächsten von ihnen, den Fußgängerinnen und Fußgängern, einen gewissen Schutz einzuräumen, ist ihnen laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine eigene Verkehrsfläche vorbehalten: der Gehweg.

Die klassischen Gehwege entlang von Fahrbahnen müssen nicht durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet sein, da sie durch ihre bauliche Gestaltung (z. B. durch Bordsteine oder einen anderen Belag) eindeutig als Fußweg erkennbar sind. Eine Kennzeichnung ist jedoch erforderlich, wenn
- die Abgrenzung zur Fahrbahn nicht eindeutig ist,
- um die Nutzung zu regeln oder
- wenn spezielle Regeln gelten.
Neben den klassischen Gehwegen gibt es noch Gehwege, die als Verbindungsweg in Wohngebieten dienen. In diesen Fällen wird dann das Verkehrszeichen 239 (blaues Rundschild mit weisem Sinnbild Frau mit Kind) notwendig. Es weist darauf hin, dass es sich hier um einen gesonderten Weg nur für zu Fuß gehende handelt. Für alle anderen Verkehrsteilnehmenden ist die Benutzung dieses Weges ohne ein entsprechendes Zusatzzeichen grundsätzlich verboten.
Andere Verkehrsteilnehmende, sei es auf Autos, Mofas, Rollern, E-Scooter und Rad dürfen diese Wege nicht benutzen. Fahrzeuge aller Art dürfen daher nicht auf einem Gehweg mit dem Gehweg-Schild hineinfahren und damit auch weder auf dem Gehweg fahren noch parken oder halten. Auch Lieferdienste wie bspw. Amazon dürfen diese Gehwege nicht befahren.
Grundsatz: Fußgängerinnen und Fußgänger müssen Gehwege benutzen.
Ausnahme: Eine wichtige Ausnahme besteht für Kinder. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg Rad fahren, und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie es. Eine Begleitperson darf Kinder unter acht Jahren auf dem Radweg begleiten.
Gehwege sind so vielfältig wie das Gehen selbst: Auf ihnen wird zielgerichtet gerannt und geruhsam flaniert, geguckt und geredet, gespielt und entspannt. Auch dafür braucht es Raum.
Die Ausweisung von Gehwegen ist vielfach schon im Bebauungsplan geregelt. Für eine Entwidmung der Gehwege zu Wegen, die befahren werden können, wäre daher Änderungen der jeweiligen Bebauungspläne notwendig. Dies ist von Seiten der Gemeindeverwaltung allerdings nicht vorgesehen, da die Gehweg-Schilder auch wichtige Schutzfunktionen erfüllen.
In den anderen Fällen ist die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Rastatt für die Anordnung des Verkehrszeichens verantwortlich. Sie entscheidet, wo ein Gehweg ausgewiesen wird, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und den Verkehr zu regeln. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln obliegt der Gemeinde.
Bitte achten Sie in Zukunft darauf, die Gehwege in Durmersheim entsprechend zu nutzen.
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung dem Schutz von Kindern, älteren Menschen und allen Fußgängern dient. Insbesondere Kinder nutzen diese Wege häufig zum Spielen, wodurch ein erhöhtes Gefährdungspotenzial entsteht.
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