Aufgrund der derzeit erhöhten Waldbrandgefahr bitten wir alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer.
Offenes Feuer sowie das Rauchen im Wald sind gesetzlich verboten. Gleiches gilt für das Verwenden mitgebrachter Einweggrills. Von diesen geht ein erhöhtes Brandrisiko aus, da sie leicht umkippen können und austretende Glut trockenes Laub oder Gras entzünden kann.
Für die Mieterinnen und Mieter unserer Waldhütten gilt:
Bitte nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehene, fest installierte Grillstelle. Das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Feuerstelle ist nicht gestattet.
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit trockenes Laubholz als Brennmaterial, da insbesondere Nadelholz durch starken Funkenflug die Brandgefahr erhöht. Das Grillfeuer darf niemals unbeaufsichtigt bleiben und ist beim Verlassen der Grillstelle vollständig zu löschen.
Bitte halten Sie während des Grillens ausreichend Löschwasser bereit. Dieses sollte im Notfall sofort zum Einsatz kommen können und auch zum endgültigen Ablöschen der Glut - beispielsweise am Abend vor dem Verlassen der Hütte - verwendet werden. Bitte achten Sie außerdem darauf, eventuell vorhandene Wasserhähne nach der Nutzung wieder vollständig zu schließen.
Wichtig:Wasser eignet sich ausschließlich zum Löschen von brennendem Holz. Fettbrände dürfen keinesfalls mit Wasser gelöscht werden, da hierbei erhebliche Verbrennungsgefahr besteht.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren verantwortungsvollen Umgang mit unserer Natur. Gemeinsam tragen wir dazu bei, unsere Wälder und Erholungseinrichtungen vor Bränden zu schützen.
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