Wieso erstellte die Gemeinde Durmersheim eine kommunale Wärmeplanung?
Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) ist Durmersheim als Gemeinde mit weniger als 100.000 Einwohnenden verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Durch die frühzeitige Durchführung konnte eine Förderung von 90 % der Gesamtkosten erreicht werden.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, welches aus vier Phasen besteht:
1. Bestandsanalyse – Wie sieht der Status Quo aus?
2. Potenzialanalyse – Welche Möglichkeiten gibt es?
3. Zielszenario – Wie kann eine klimafreundliche Wärmeversorgung für Durmersheim zukünftig aussehen?
4. Lokale Wärmewendestrategie – Welche Schritte gilt es auszuführen, um das Ziel zu erreichen?
Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Bericht, dem kommunalen Wärmeplan, festgehalten. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich.
Was ist die kommunale Wärmeplanung nicht?
Die kommunale Wärmeplanung stellt keinen finalen Masterplan für die Wärmeversorgung einer Kommune dar. Es gilt die Wärmeplanung stetig (spätestens alle 5 Jahre) fortzuschreiben, um veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Des Weiteren ersetzt die kommunale Wärmeplanung keine Fachplanung der einzelnen Maßnahmen. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden in den kommenden Jahren weitere Untersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien erforderlich sein.
Wie wurde die kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgte seit Dezember 2024 in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe (UEA) sowie weiteren Akteuren. Der kommunale Wärmeplan wurde im November 2025 fertig gestellt und soll im Januar 2026 durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger?
Aufgrund der rechtlichen Unverbindlichkeit der Wärmeplanung ergeben sich für Sie keine Verpflichtungen. Unabhängig von der Wärmeplanung gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie im bereitgestellten FAQ.
Sie haben Fragen bzgl. Ihrer eigenen Heizungsanlage, zu Sanierungsmöglichkeiten oder Photovoltaik?
Nutzen Sie gerne das vielfältige Angebot der Energieagentur Mittelbaden (https://energieagentur-mittelbaden.de/buerger/).
Wie geht es weiter?
Die Maßnahmen werden in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter konkretisiert und geprüft. Sobald neue Erkenntnisse oder Informationen vorliegen, die für Sie als Bürgerinnen und Bürger relevant sind, werden diese an dieser Stelle bereitgestellt.
Ansprechperson im Rathaus
Herr Leibold, Ortsbaumeister
Mail: ortsbauamt@durmersheim.de
Dokumentation der Kommunalen Wärmeplanung
Die Gemeinde Durmersheim führte vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wurde durch die nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K28611). Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.